Syrer machte gemeinsame Sache mit einer Beamtin im Kölner Ausländeramt. Nun steht er in Köln vor Gericht.
ProzessauftaktSchleuser räumt vor Gericht in Köln seine Taten ein
Die Fluglinien täuschten sie mit falschen Einreisedokumenten, um so eine berechtigte Einreise ins Bundesgebiet vorzugaukeln. Während des Fluges sollen die meist syrischen Staatsangehörigen die sogenannten Fiktionsbescheinigungen, die von einer Beamtin des Kölner Ausländeramts zuvor gefälscht worden waren, aber vernichtet haben. Bei der eigentlichen Einreise an einem deutschen Flughafen – meist Frankfurt am Main – sollen die Einreisenden dann aber mit ihren echten Reisedokumenten einen Asylantrag gestellt haben.
Seit diesem Mittwoch steht nun ein 27 Jahre alter Mann wegen 18 Fällen der illegalen Einschleusung von Ausländern ins Bundesgebiet vor dem Landgericht. Dabei soll er mit weiteren Mittätern gewerbs- und bandenmäßig vorgegangen sein. Als Kopf einer Schleuserbande soll der Mann zwei Reisebüros im Ausland betrieben haben. Über diese habe er Flugtickets für meist syrische Staatsangehörige, die sich in der Türkei, dem Libanon oder in anderen Ländern des Nahen Ostens aufhielten, besorgt haben. Damit die illegal einreisenden Personen aber überhaupt von den verschiedenen Fluggesellschaften mitgenommen wurden, mussten sie Reisedokumente vorlegen, die sie augenscheinlich berechtigten, legal in die Bundesrepublik einreisen zu dürfen. Dafür hat der Angeklagte mit einer damals im Kölner Ausländeramt tätigen Beamtin gemeinsame Sache gemacht. Die stellte gegen Bezahlung gefälschte Einreisedokumente aus.
Schleuser in Köln: Frau bereits verurteilt
Die Frau war bereits in einem Prozess im Juni 2023 wegen illegaler Schleusung von Ausländern, Bestechlichkeit, Verabredung zum Verbrechen und Urkundenfälschung zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Die Frau hatte ihre Taten eingeräumt und sie „zutiefst bereut“. Auch hatte sie sich bei ihrem Berufsstand entschuldigt, dem sie „erheblich Schaden zugefügt“ habe. Laut einer Auskunft der Pressestelle des Landgerichts ist das Urteil gegen die Frau inzwischen rechtskräftig. Dank der gefälschten Reisedokumente kaum im Flugzeug angekommen, wurden die illegalen Papiere vernichtet. In Deutschland legten die Geflüchteten dann ihren syrischen Reisepass vor und beantragten Asyl.
Nach Anklageverlesung traten die Verfahrensparteien in ein Verständigungsgespräch. Wie der Vorsitzende Ralf Ernst später sagte, sei vereinbart worden, dass der Angeklagte bei einer geständigen Einlassung mit viereinhalb bis fünf Jahren Haft zu rechnen habe. Im Anschluss erklärte Barbara Lang: „Kurz und schmerzlos, die Taten werden von meinem Mandanten eingeräumt wie angeklagt.“ Angaben zum mit den Taten gemachten Gewinn machte der Angeklagte zunächst nicht. Die Staatsanwaltschaft hat die Einziehung von 48 000 Euro beantragt, die der 27-Jährige für seine Schleusertätigkeit kassiert haben soll.
Der Angeklagte erklärte weiter, dass auch er Kriegsflüchtling aus Syrien sei. Er sei verheiratet und habe vier Kinder. Das vierte sei während seiner Zeit in Untersuchungshaft geboren worden.
Der Prozess wird fortgesetzt.