Die 60-Jährige war im Oktober vergangenen Jahres festgenommen worden, seither sitzt sie in Untersuchungshaft.
Einschleusen von AusländernHaftstrafe für Mitarbeiterin im Kölner Ausländeramt
Die Angeklagte (60) wurde vom Landgericht wegen gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern in 15 Fällen, wovon es in sieben Fällen beim Versuch blieb, verurteilt. Es geht um Falschbeurkundung im Amt und Bestechlichkeit, sowie gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern.
Das Urteil lautet vier Jahre und neun Monate. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre gefordert. Die 60-Jährige war im Oktober vergangenen Jahres festgenommen worden, seither sitzt die Frau, die seit 2010 im Ausländeramt und zuletzt als Gruppenleiterin tätig war, in Untersuchungshaft. „Im Ausreiseland täuschten die Einreisewilligen ein nicht bestehendes Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik vor“, sagte die Staatsanwältin beim Prozessauftakt.
Bei ihrer Einreise in der Bundesrepublik sollen die so geschleusten Menschen dann Asyl beantragt haben. Die Beamtin soll durch ihre Taten laut Anklage 143 000 Euro erlangt haben. Zum Prozessauftakt bat die Angeklagte um Verzeihung. (ta)