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Vorschlag der VerwaltungParteien sollen auch künftig Kölner Schulen nutzen dürfen

Lesezeit 3 Minuten
aIm Juni 2024 demonstrierten Tausende gegen den Parteitag der AfD im Gymnasium Neue Sandkaul.

Im Juni 2024 demonstrierten Tausende gegen den Parteitag der AfD im Gymnasium Neue Sandkaul.

Welche Parteien nutzten die Kölner Schulen für Veranstaltungen? Die Stadt hat einen Überblick erstellt.

Die Proteste gegen den AfD-Parteitag im Gymnasium Neue Sandkaul sind vielen noch gut im Gedächtnis. Kölner Schulen wurden in der Vergangenheit unterschiedlich stark von den Parteien für Veranstaltungen genutzt. Das geht aus einer Aufstellung hervor, die aufgrund einer Anfrage von „Die Fraktion“ im Schulausschuss vorgestellt wurde.

Nach der Aufstellung nutzte die CDU städtische Schulgebäude in den Jahren von 2021 bis 2024 am häufigsten. 20-mal fanden in Schulgebäuden Veranstaltungen vom Abend der Frauenunion über CDU-Mitgliederversammlungen bis hin zu Infoveranstaltungen der Partei statt. Die SPD hielt stadtweit elf Veranstaltungen in einer Schule ab, die Grünen acht und die FDP zwei. Eine Buchvorstellung der MPLD fand 2021 in einer Schule im Bezirk Innenstadt statt.

Die AfD nutzte ausschließlich im Bezirk Lindenthal Schulen für Parteitage, vier Veranstaltungen waren zwischen 2021 und 2024 angemeldet, nicht alle fanden statt. Besonders im Gedächtnis ist der Parteitag der AfD im Gymnasium Neue Sandkaul in Widdersdorf. Mitte Juni dieses Jahres demonstrierten dort mehrere Tausend Menschen gegen den Parteitag der vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuften Partei. Zuvor hatte mehr 12.000 Bürgerinnen und Bürger eine Petition unterzeichnet, die ein Verbot des Parteitags forderte.

Die Stadt berief sich im Sommer darauf, dass ihr aufgrund des Parteiengesetzes die Hände gebunden seien. Das Gesetz besagt im Grundsatz den Anspruch auf Gleichbehandlung. Wird eine Schule für politische Veranstaltungen genutzt, besteht im Rahmen der Gleichbehandlung für alle Parteien ein Anspruch auf Zugang zu dieser Einrichtung.

Vermietung an Parteien soll bleiben

Inga Feuser von der Ratsgruppe „Klimafreunde und Gut“ argumentierte im Schulausschuss, dass die Stadt Leverkusen die Nutzung von Schulen durch Parteien ausgeschlossen habe. Sascha Rüttgers, stellvertretender Leiter des Amts für Schulentwicklung sagte, dass ihm Rückmeldungen bekannt seien, in denen Schulleitungen die Vermietung an Parteien kritisch sähen.

Die Vermietung von Schulgebäuden zur außerschulischen Nutzung erfolgt über die einzelnen Bürgerämter. Die Schulleitungen haben ein Mitspracherecht. Die entsprechenden Daten und Informationen, die im Schulausschuss vorgestellt wurden, wurden in den neun einzelnen Bürgerämtern nachgefragt.

Der Ausschuss Schule und Weiterbildung diskutierte eine Aktualisierung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Vermietung von Schulraum zu nichtschulischen Zwecken und stimmte schließlich einstimmig der Vorlage der Verwaltung zu. Die Nutzung von Schulgebäuden durch Parteien soll auch künftig möglich sein. Jeder Veranstalter erkennt laut Nutzungsordnung die Verpflichtung an, sich an demokratische Werte zu halten.

In den Nutzungsbedingungen ist unter Punkt 16 aufgeführt: „Eine Überlassung ist ausgeschlossen, sofern die Räumlichkeiten zur Durchführung von Veranstaltungen genutzt werden sollen, bei denen die hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass auf diesen politisch extremistisches, rassistisches, antisemitisches, radikalislamistisches, sexistisches, gewaltverherrlichendes oder menschenfeindliches sowie verfassungswidriges oder verfassungsfeindliches Gedankengut dargestellt oder verbreitet wird, sei es von der Vertragspartei selbst, seinen / ihren Mitgliedern oder von Besuchern / Besucherinnen der Veranstaltung.“ Bei Verstößen gegen die Allgemeinen Nutzungsbedingungen ist die Vertragspartei bis zu einem Jahr von der Nutzung, im Wiederholungsfall dauerhaft von künftigen Nutzungen auszuschließen.

Abschließend steht die aktualisierte Benutzungs- und Entgeltordnung am 1. Oktober auf der Tagesordnung der Ratssitzung.