In einer Nachtragsanklage wirft die Staatsanwaltschaft dem Mann weitere 38 Fälle des zum Teil schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie Schutzbefohlenen vor.
13-Jährige missbraucht und geschwängertViele neue Vorwürfe gegen 63-jährigen Ex-Polizisten
Im Prozess gegen einen 63 Jahre alten Ex-Polizisten, der die 13 Jahre alte Tochter seiner Lebensgefährtin schwer sexuell missbraucht und geschwängert haben soll, wurde am Dienstag eine sogenannte Nachtragsanklage verlesen. Demnach wirft die Staatsanwaltschaft dem Mann weitere 38 Fälle des zum Teil schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie Schutzbefohlenen vor. Laut Anklage liegt der Tatzeitraum zwischen Sommer 2018 und Dezember 2020. Als Tatort benennt die Anklage Köln und den späteren Wohnort des Mannes und seiner Lebensgefährtin sowie deren Tochter in Frankreich. Unter den Taten sind auch zahlreiche, die die Anklage als „Beischlaf-ähnlich“ bezeichnet. Zu den Handlungen kam es laut Anklage sowohl im Kinderzimmer des Mädchens, als auch im Wohnzimmer und im Schlafzimmer in der Kölner Wohnung sowie in einem Wohnwagen neben dem dann gemeinsam bewohnten Haus in Frankreich.
Seit September steht der Mann, der nach seiner Tätigkeit als Polizist in der Unternehmens- und Politikberatung tätig war, vor der 3. Großen Strafkammer am Landgericht, die auch für sogenannte Jugendschutz-Sachen zuständig ist. Die mittlerweile 17 Jahre alte Geschädigte tritt in dem Prozess als Nebenklägerin auf.
Laut der ursprünglichen Anklage soll der 63-Jährige die damals 13-Jährige im Februar 2020 geschwängert haben; im Oktober 2020 brachte das Mädchen dann einen Monat vor dem errechneten Geburtstermin einen Sohn zur Welt. Ein DNA-Test überführte den 63-Jährigen dann als Vater des Jungen. Zunächst hatte es am Dienstag danach ausgesehen, dass in dem Prozess die Plädoyers gehalten und ein Urteil gesprochen würde, da der Angeklagte einer Nachtragsanklage seine Zustimmung verwehrt hatte. Eine solche ist aber zwingend notwendig, um sie in einem bereits laufenden Prozess erheben zu können.
Nach Beratung mit seinen Verteidigern stimmte der Angeklagte dann aber doch zu. Hierdurch wird sich der Prozess nun noch mindestens bis ins kommende Jahr ziehen, hieß es.