Im Prozess gegen den früheren Reemtsma-Entführer Thomas Drach (62) hat das Gericht am Donnerstag eine Frist für etwaige weitere Beweisanträge gesetzt.
Nach Marathon-Prozess in KölnJetzt soll der Drach-Prozess schnell zu Ende gehen
Bis zum Ende des kommenden Verhandlungstages nächste Woche Dienstag besteht für Drach und seine beiden Verteidiger Andreas Kerkhof und Dirk Kruse die Möglichkeit Anträge zu stellen. Anschließend solle in dem Verfahren, das seit 1. Februar 2022 bereits 94 Verhandlungstage dauert, plädiert werden. Zuvor hatte der Vorsitzende Dr. Jörg Michael Bern die Prozessbeteiligten informiert, dass ein ehemaliger Mitinsasse von Drach in der JVA in Ossendorf ihn angerufen und mitgeteilt habe, er könne als Zeuge aussagen. Drach habe „nie im Leben etwas gegenüber einem anderen Mitgefangenen gestanden“, habe der Anrufer behauptet, so der Vorsitzende.
Anwalt wirft Richter Rechtsbruch vor
Genau das hatte aber ein anderer ehemaliger Mitgefangener behauptet, der als Zeuge ausgesagt hatte. Demnach soll Drach ihm gegenüber drei der vier ihm zur Last gelegten Raubüberfälle eingeräumt haben. Bern machte aber gleich deutlich, dass die Kammer keine Veranlassung sehe, den Mann zu vernehmen. Im Anschluss an den Prozess gegen Drach verhandelte die Kammer dann gegen den ehemaligen Mitangeklagten (55) von Drach — das Verfahren war im Sommer abgetrennt worden — weiter.
Überraschend nahm an der Seite des 55-Jährigen auch der mittlerweile entpflichtete Rechtsanwalt Wolfgang Heer Platz, was zu einem handfesten Eklat und dem Abbruch der Verhandlung nach rund zwei Stunden führte. „Ich werde mir hier heute keine verbalen Scharmützel liefern“, sagte Bern. Und weiter: „Als Pflichtverteidiger sind Sie entfernt und als Wahlverteidiger sind Sie nicht ausreichend legitimiert. Ende für heute.“ Dann erhob sich die Kammer und verließ den Saal. Zuvor hatten sich die beiden Juristen etliche Wortgefechte geliefert. Heer fiel dem Vorsitzenden wiederholt ins Wort. Dabei bezichtigte Heer den Vorsitzenden zweimal der Lüge. Zudem beschuldigte er Bern einer „Rechtsbeugung“, also einer schweren Straftat.
Beide Prozesse werden in der kommenden Woche fortgesetzt.