SeverinsviertelSo sollen Luxussanierungen vermieden werden
Südstadt – Dieses Thema schlägt derzeit hohe Wellen, weil es jeden betrifft, der im Severinsviertel wohnt, als Mieter oder Eigentümer. Die Rede ist von der Erhaltungssatzung, die seit 30. Januar im Vringsveedel gilt. Baudezernent Markus Greitemann und Brigitte Scholz, Leiterin des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik, sowie ihre Mitarbeiter Birgitt Steck und Rolf Droske informierten bei einer Online-Veranstaltung dazu aus dem Alten Pfandhaus. Bezirksbürgermeister Andreas Hupke war auch vor Ort, die Moderation übernahm Burkard Dewey, Stadtplaner und Architekt.
In Gebieten mit einer solchen Satzung müssen bauliche Veränderungen und Nutzungsänderungen an Wohngebäuden besonders genehmigt werden. Damit sollen insbesondere Luxussanierungen und Modernisierungen verhindert werden, die zu erheblichen Mietsteigerungen führen können.
Die Satzung bietet somit die Möglichkeit, Aufwertungsprozesse sozial verträglicher zu steuern und Verdrängungsprozessen vorzubeugen. „Die Mieten sollen so bleiben, dass alle, die jetzt dort wohnen, sich das auch in Zukunft leisten können“, sagte Scholz. Milieuschutzsatzungen schlägt die Verwaltung dem Rat vor, wenn es in einem Viertel umfangreiches Aufwertungspotenzial und feststellbare Aufwertungsprozesse gebe und damit die Gefahr, dass die aktuellen Bewohner verdrängt würden.
Klo auf halber Treppe
„Notwendige Veränderungen werden natürlich erlaubt. Wir wollen ja nicht das Klo auf halber Treppe für alle Zeiten schützen“, sagte Scholz. Wer verändert, braucht eine amtliche Genehmigung. Die wird erteilt, wenn eine Wohnung in einen „zeitgemäßen Ausstattungszustand“ versetzt werden soll, der den baurechtlichen Mindestanforderungen entspricht. Konkret genannt wird die Wärmedämmung. Gestattet ist auch die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum, der Anbau eines ersten Balkons, einer Loggia oder Terrasse. Auch Aufzüge dürfen eingebaut werden – aber alles möglichst preiswert. Rolf Droske, der Experte in Sachen Genehmigungen, sagt: „Wir prüfen immer den Einzelfall.“ Eher schlechte Karten hätte, wer die Grundrisse von Wohnungen verändern oder Wohnungen zusammenlegen wolle. Auch Vergrößerungen von Balkonen würden eher nicht genehmigt. Dezernent Greitemann wurde konkreter: „Wenn ein Aufzug 100.000 Euro kostet und das auf die Mieten umgelegt werden soll, wird’s schwierig.“ Auch der Einbau einer Fußbodenheizung werde im Amt nicht so gerne gesehen. Einmal jährlich wird die Verwaltung Politik und Öffentlichkeit über die Erhaltungssatzung informieren und nach fünf Jahren werde die Satzung generell überprüft. Per Mail konnte das Publikum Fragen stellen.
Das könnte Sie auch interessieren:
Zwölf Anträge wurden gestellt
Wie viele Anträge seit 30. Januar gestellt worden seien, hieß es da. „Es wurden zwölf Anträge gestellt auf bauliche und Nutzungsänderungen gestellt. Zwei wurden bewilligt, einer davon mit Auflagen. Vier werden geprüft. 13 Wohnungen sind in dem Zeitraum verkauft worden“, sagte Droste. Die Stadt hat beim Wohnungsverkauf ein Vorkaufsrecht, das sie im Sinne der Erhaltungssatzung zu Gunsten eines Dritten ausüben kann – etwa für ein städtisches Immobilien-Unternehmen. Scholz wandte sich vehement gegen Gerüchte, mit der Satzung könnte in Eigentumsrechte eingegriffen werden. „Der grundgesetzliche Schutz des Eigentums bleibt unangetastet. Aber auch für Vermieter gilt: Eigentum verpflichtet.“