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Für die AnwohnerBekannte Kölsch-Kneipe muss Außen-Gastro früher schließen

Lesezeit 3 Minuten
Kneipe Schnörres: Die Stühle müssen früher hoch.

Kneipe Schnörres: Die Stühle müssen früher hoch.

Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied, dass die „Schnörres“-Kneipe ihre Außengastronomie nun früher schließen muss, um Anwohner zu schützen.

Die einen wollen feiern, die anderen wollen ihre Ruhe: Kneipenlärm ist in Köln ein großes Thema. Regelmäßig fahren Polizei und Ordnungsamt Einsätze wegen Ruhestörungen und Lärmbelästigungen – besonders die Kneipenviertel werden oft angefahren. Das Thema Nachtruhe in Köln ist auch bei Gericht keine Seltenheit. Nun haben die Richter am Oberverwaltungsgericht in Münster wieder eine Entscheidung getroffen. Dabei stärkten Richter erneut den Anwohnern den Rücken. Das Oberverwaltungsgericht machte sich bereits für die Bürger am Brüsseler Platz stark.

Betreiber wehrte sich juristisch

In dem aktuellen Fall muss die angesagte Kölsch-Kneipe „Schnörres“ in der Südstadt endgültig ihre Außengastronomie einschränken. Statt um Mitternacht ist nun draußen um 22 Uhr Schluss. Der Konflikt zwischen Anwohnern und der Bar schwelt schon länger. Im Jahr 2023 befasste sich das Verwaltungsgericht mit dem Fall von Lärmkonflikten mitten im beliebten Severinsviertel in der Südstadt. Die Stadt Köln hatte damals angeordnet, dass die Gaststätte die Außengastronomie um 22 Uhr schließen muss. Dagegen sind die Betreiber der beliebten Kneipe „Schnörres“ juristisch vorgegangen, wie eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts mitteilte. Die Betreiber wollten unter anderem erreichen, dass die Außengastronomie nicht schon um 22 Uhr schließen muss. Vorher war der Ausschank bis 24 Uhr möglich, doch dies hatte die Stadt untersagt.

Schnörres in Köln: Vielzahl an Beschwerden

„Die Vielzahl von Lärmbeschwerden aus der Nachbarschaft sowie die Protokolle von Ordnungsamt und Polizei sprechen für das Vorliegen unzumutbarer Lärmimmissionen, die ab 22 Uhr durch die Gaststätte verursacht werden“, teilte das Verwaltungsgericht im Jahr 2023 mit. Daher sei es „voraussichtlich rechtmäßig“ die Sperrzeitverlängerung anzuordnen. Auch das Schließen der Türen nach 22 Uhr sei nach derzeitigem Stand rechtmäßig. Das Gericht machte deutlich, dass die Betreiber Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen können. In der Tat zogen die Betreiber vor das höhere Gericht in Münster und mussten wieder eine Niederlage einstecken, wie aus einer Erklärung vom Mittwoch hervorgeht.

Wie die Richter in Münster am Donnerstag mitteilen, sei es während des laufenden Verfahrens weiter zu Beschwerden durch Nachbarn gekommen. Wörtlich heißt es: „Gleichwohl kam es – auch noch während des gerichtlichen Verfahrens – zu zahlreichen Beschwerden von Nachbarn wegen nächtlicher Ruhestörungen durch auf der Straße wahrnehmbare Musik und unangemessen lautes Verhalten der Gäste, die sich regelmäßig vor oder in unmittelbarer Nähe der Gaststätte auch jenseits der bisher genehmigten Außengastronomieflächen aufhielten“. Und weiter: „Die vorherge-henden polizei- bzw. ordnungsbehördlichen Ermahnungen zur Einhaltung der Nachtruhe waren erfolglos geblieben“.

Im Streit um nächtlichen Lärm am Brüsseler Platz hatte die Stadt Köln im Jahr 2023 vor dem Oberverwaltungsgericht eine klare Niederlage einstecken müssen. Die Stadt tue nachweislich zu wenig, um die Anwohner zu schützen, stellte das Gericht fest. Die regelmäßige Lärmbelästigung sei gesundheitsgefährdend. Nun gilt an Wochenende ein Verweilverbot. Auch ein Verweilverbot über die gesamte Woche ist in der Diskussion.