Der geplante Neubau einer Fußgänger- und Fahrradbrücke an der Hohenzollernbrücke beschäftigt die Kölner Politik. Unklar ist weiterhin, wie die linksrheinische Anbindung aussehen soll.
Urheber wollen keine VeränderungFahrradrampe an Kölner Hohenzollernbrücke soll bleiben
Am 21. März soll der Kölner Stadtrat zwei Millionen Euro für die weitere Planung freigeben, am Dienstag, 5. März, beraten der Verkehrsausschuss und die Bezirksvertretung Innenstadt bei einer Sondersitzung gemeinsam über das Projekt. Wie berichtet, hat die Stadtverwaltung eine Vorzugsvariante mit einer schlanken Bogenkonstruktion vorgeschlagen, die sich an der historischen Brücke orientiert. Sie schätzt die Baukosten auf 62,5 Millionen Euro. Dombaumeister Peter Füssenich hat Bedenken gegen die Form geäußert, er sieht das ikonische Köln-Panorama mit Dom und Hohenzollernbrücke in Gefahr. Die FDP schlägt vor, die Brücke für den Fuß- und Radverkehr in der gleichen Form wie die Eisenbahnbrücke zu errichten, das lehnt die Stadt jedoch aus Kostengründen ab.
Noch sind viele Fragen ungeklärt. Dazu gehört die Grundsatzentscheidung, ob der Fuß- und Radverkehr auf der neuen Brücke baulich getrennt oder gemischt werden sollen. Für beides gibt es Befürworter und Gegner. Außerdem muss geklärt werden, wie künftig auf der linksrheinischen Seite am Heinrich-Böll-Platz die Anbindung des zunehmenden Radverkehrs an die elf Meter breite Brücke aussehen soll.
Dieses Problem muss gemeinsam mit den Urheberrechtsinhabern gelöst werden, die die Philharmonie, das Museum Ludwig und die umgebenden Flächen entworfen haben: die Architekten Peter Busmann und Godfrid Haberer. Sie wollen aber offenbar nur minimale Eingriffe in ihr Werk erlauben und sind dagegen, eine neue Rampe für Radfahrer zur Brücke zu errichten.
Wie aus einer Präsentation des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau für die Politik hervorgeht, haben Busmann und Haberer gegenüber der Stadtverwaltung klargestellt, das aus ihrer Sicht die vorhandene Fußwegrampe für mobilitätseingeschränkte Personen und Radfahrer ausreichen muss. „Eine Veränderung der Rampe, die von unten aus gesehen wie die beiden umgekippten Domtürme aussieht, ist nicht vorstellbar“, heißt es in der Präsentation. Es würden aber „weitere Gespräche geführt mit dem Ziel, eine möglichst großzügige Verkehrsführung zu ermöglichen“.
Auch das Nadelöhr am Heinrich-Böll-Platz soll demnach nur unwesentlich verändert werden. Laut Stadt schlagen Busmann und Haberer vor, „die erhöhten Platzflächen der Baumgruppen, die unbedingt erhalten bleiben müssen, durch Treppenstufen einzufassen, im Sinne der bestehenden schmalen Treppen, und die Geländer im Bereich der Fußgängerfläche zu beseitigen“. Mit Treppen statt Mauern und Geländern „wären die erhöhten Flächen in den Fußgängerbereich einbezogen“, heißt es. Der zweite Vorschlag der Architekten lautet, „die gegenwärtig bepflanzten Flächen zwischen den Ablufttürmen entlang der Gleise an drei engen Stellen von Bepflanzung zu befreien und als erweiterte Fußgängerfläche bis zu den Gleisen hin zu nutzen“.
Derweil hat sich der Gestaltungsbeirat der Stadt Köln in seiner Sitzung am 20. Februar für die von der Stadtverwaltung präferierte Vorzugsvariante des Brückenneubaus ausgesprochen. Laut der Sitzungsniederschrift empfiehlt der Beirat, die rechts- und linksrheinischen Anbindungen des neuen Brückenbauwerks über ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren lösen zu lassen. In solchen Verfahren arbeiten Fachleute aus den Bereichen Architektur, Stadtplanung und Verkehr Planungskonzepte aus. Der Gestaltungsbeirat hat auch darum gebeten, „die Details, wie unter anderem die Wahl des Geländers sowie die Querungsmöglichkeiten zwischen dem neuen und bestehenden Brückenbauwerk im Hinblick auf die Nutzungsqualität, im weiteren Planungsprozess zu prüfen“.