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Drach-Prozess in KölnRichter wirft Verteidigern falsche Aussagen vor

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Der Angeklagte Thomas Drach (l.) im Landgericht neben seinen Anwälten Andreas Kerkhof (M.) und Dirk Kruse.

Der Angeklagte Thomas Drach (l.) im Landgericht neben seinen Anwälten Andreas Kerkhof (M.) und Dirk Kruse.

Der Vorsitzende Richter im Drach-Prozess rügt die Verteidiger und spricht von prozessordnungswidrigem Verhalten.

Im Prozess gegen den früheren Reemtsma-Entführer Thomas Drach (62) zieht der Vorsitzende Richter Dr. Jörg Michael Bern die Daumenschrauben für die Verteidiger an: Am Freitag rügte Bern auch die beiden Verteidiger des 62-Jährigen wegen „prozessordnungswidrigen Verhaltens“. Gleichzeitig drohte der Vorsitzende der 21. Großen Strafkammer am 89. Verhandlungstag mit einer Entpflichtung von Andreas Kerkhof und Dirk Kruse.

Erst einen Tag zuvor, am Donnerstag, hatte der Vorsitzende Rechtsanwalt Wolfgang Heer, der Drachs früheren niederländischen Mitangeklagten (54) verteidigt, von seinen Aufgaben entbunden und ihm das Pflichtmandat entzogen. In der Begründung hatte Bern unter anderem angeführt, Heer habe eine falsche anwaltliche Versicherung abgegeben und den Vorsitzenden wiederholt diskreditiert.

„Falsche anwaltliche Versicherungen“

Bern wirft laut einer am Freitag in der Verhandlung verlesenen Anordnung den Drach-Verteidigern vor, ebenfalls falsche anwaltliche Versicherungen abgegeben zu haben. Kerkhof und Kruse — letzterer war selbst lange Jahre als Richter tätig — hätten fälschlicherweise behauptet, dass Bern Ende Juni, nach der Abtrennung des Verfahrens des Niederländers vom Prozess gegen Drach, alle weiteren Termine gegen den 54-Jährigen aufgehoben habe. Neue Termine sollten laut der anwaltlichen Versicherung von Kerkhof und Kruse von Amts wegen bekannt gegeben werden.

„Diese Behauptung ist falsch“, hieß es nun in der Anordnung des Vorsitzenden. Und weiter: „Es wird darauf hingewiesen, dass erneutes prozessordnungswidriges Verhalten der Verteidiger die Aufhebung der erfolgten Bestellung als Pflichtverteidiger zur Folge haben kann.“ Fraglich bleibt aber, ob Bern diese Option tatsächlich ziehen würde. Bei der Entpflichtung beider Verteidiger würde der Hochsicherheits-Prozess gegen Drach sehr wahrscheinlich platzen und müsste nach mittlerweile 89 Verhandlungstagen komplett neu aufgerollt werden.

Drach werden in dem Prozess Raubüberfälle auf Werttransporter in Köln, Frankfurt am Main sowie im hessischen Limburg sowie versuchter Mord vorgeworfen. Dem 54-Jährigen, werden Mittäterschaft und Beihilfe vorgeworfen.