Der 21-Jährige Unfallfahrer ist nach dem tödlichen Unfall auf der Siegburger Straße weiterhin auf freiem Fuß. Doch seinen Führerschein muss er nun abgeben.
Tödliches Fahrerflucht-Drama in Köln-DeutzFührerschein des 21-Jährigen wird einkassiert
Der Unfallfahrer (21) von der Siegburger Straße muss in Kürze seinen Führerschein abgeben. Dies teilte die Kölner Staatsanwaltschaft mit.
Beim Amtsgericht sei ein entsprechender Beschluss beantragt worden, sagte ein Sprecher der Anklagebehörde der Rundschau. Bisher sei dem Beschuldigten nach dem tödlichen Unfall mit Fahrerflucht die Fahrerlaubnis noch nicht abgenommen worden. „Wir arbeiten daran“, ergänzte der Sprecher.
Dass es sich bei dem Unfallfahrer um den 21-Jährigen handele, sei erst seit Montag bekannt. Zunächst hätten die Beamten den Verdächtigen nicht angetroffen. Mittlerweile sei es gelungen, mit dem 21-Jährigen Kontakt aufzunehmen. Bei dem Treffen musste der junge Autofahrer nach Rundschau-Informationen sein Mobiltelefon abgeben. Damit soll herausgefunden werden, wo und wann sich der Fahrer am 7. Januar 2023 und an den Tagen später aufgehalten hat und mit wem er Kontakt hatte. Am 7. Januar kam es zu dem tragischen Unfall auf der Siegburger Straße, bei dem der 21-Jährige einen 62-Jährigen mit einem Mercedes-Coupé erfasste und tödlich verletzte. „Er hat eingeräumt, dass er der Fahrer war und Verantwortung übernehmen möchte“, erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft weiter.
Fahrerflucht in Deutz: 21-Jähriger ist weiterhin auf freiem Fuß
Der 21-Jährige ist weiterhin auf freiem Fuß. „Er wurde weder festgenommen, noch gibt es einen Haftbefehl“, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft mit. Für beides würden keine juristischen Voraussetzungen vorliegen. Die Staatsanwaltschaft sieht derzeit keinen Haftgrund; da zu gehören: Verdunklungsgefahr, Fluchtgefahr oder Wiederholungsgefahr. Alle diese Punkte sieht die Behörde nicht.
Außerdem habe der junge Mann einen festen Wohnsitz. Die Behörden gehen derzeit von einer fahrlässigen Tat aus. Auch dies sei ein Grund, warum dem 21-Jährigen kein Haftbefehl vorgelegt wurde.
Wann und ob sich der Fahrer überhaupt zu den Vorwürfen äußert, sei Entscheidung des Beschuldigten, ergänzte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Daher sei auch noch völlig unklar, ob es zu einem Verhör auf einer Polizeiwache kommt.