Der damals 21-jährige Mann war im Januar deutlich zu schnell in Deutz unterwegs und erfasste einen 62-Jährigen, der an seinen schweren Verletzungen verstarb.
Fahrlässige Tötung20 Monate Haft für Raser von der Siegburger Straße in Köln
Zehn Tage lang blieb der damals 21-Jährige unentdeckt. Zehn Tage, in denen die Polizei fieberhaft nach dem Fahrer eines Daimler Benz AMG mit 500 PS unter der Haube fahndete. Am 7. Januar 2023 hatte der Mann einen Fußgänger auf der Siegburger Straßen mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit von 85 Stundenkilometern — erlaubt ist Tempo 50 — angefahren und tödlich verletzt, bevor er vom Unfallort flüchtete. Zehn Tage, in denen die Angehörigen des Tatopfers nicht wussten, wer für den Tod des 62-Jährigen verantwortlich war. Doch dann stellte sich der heute 23-Jährige mit seinem Verteidiger bei den Strafverfolgungsbehörden. „Hierdurch haben Sie eine große Unreife bewiesen“, sagte die Vorsitzende Dr. Andrea Fuchs an die Adresse des Angeklagten.
Am Mittwoch verurteilte nun eine Schöffenabteilung des Amtsgericht den 23-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung und Unfallflucht zu einem Jahr und acht Monaten Haft. Die Strafe setzte das Gericht für den bislang nicht vorbestraften Angeklagten zur Bewährung aus. „Ein höherer Schaden ist nicht denkbar, als der, der eingetreten ist: nämlich der Verlust eines Menschenlebens“, sagte die Vorsitzende Dr. Andrea Fuchs. Und weiter: „Die im Verkehr gebotene Sorgfalt, haben Sie erheblich außer Acht gelassen.“ Nach den Feststellungen des Gerichts war der 23-Jährige am Tatabend gegen 23.28 Uhr mit dem hochmotorisierten Fahrzeug seines Vaters unterwegs.
Siegburger Straße: Fahrer wollte Pommes holen
Der Daimler Benz AMG sei das „Ein und Alles“ des Vaters. „Dafür hat er gespart und ihn in monatlichen Raten abbezahlt“, sagte Verteidiger Michael D. Hakner. Fahrzeuge dieses Typs kosten in der Regel einen mittleren fünfstelligen Eurobetrag oder mehr. Angeblich habe die schwerkranke Mutter des Angeklagten Pommes Frites essen wollen, und der Sohn sei losgefahren, um welche in einem Schnellrestaurant zu besorgen. Auf der Rückfahrt nach Hause in Kalk beschleunigte der Angeklagte das Auto auf 85 Stundenkilometer, während der an jenem Abend mit 1,7 Promille stark alkoholisierte Geschädigte die Siegburger Straße ohne zu gucken überquerte, wofür ihm das Gericht eine Mitschuld an dem Unfall anlastete.
Zwar erkannte der Angeklagte den Fußgänger noch, bei der gefahrenen Geschwindigkeit von 85 Stundenkilometern — 70 Prozent mehr als erlaubt — aber zu spät: Er leitete noch eine Bremsung ein, erfasste den 62-Jährigen aber frontal. Der Fußgänger wurde in die Luft geschleudert und landete im benachbarten Gleisbett der Stadtbahn, wo er wenige Minuten später an seinen schweren Verletzungen verstarb. Nach der Kollision brachte der Angeklagte sein Auto vermutlich zunächst noch zum Stillstand, bevor er sich entschloss, vom Unfallort zu fliehen.
„Das ganze Geschehen war für Sie vermeidbar“ stellte das Gericht fest. Selbst bei Tempo 65, was schon eine beträchtliche Geschwindigkeitsüberschreitung dargestellt hätte, hätte der Angeklagte genügend Zeit zur Einleitung eines erfolgreichen Bremsmanövers gehabt, wie ein Verkehrssachverständiger feststellte. Eine Entschuldigung vom Angeklagten im Saal lehnten die Nebenkläger ab. In seinem letzten Wort sagte der Angeklagte: Für ihn seien der Unfall und seine Folgen schon unerträglich. „Wie unerträglich muss das erst für die Angehörigen sein“, sagte der 23-Jährige.