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Berufungsprozess in KölnEs bleibt bei Bewährungsstrafe nach Nizza-Krawallen

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In Nizza kam es zu schweren Ausschreitungen.

In Nizza kam es zu schweren Ausschreitungen. 

Vor Gericht ging es um die Frage, ob die Bewährungsstrafe wirklich ausreichend sei. Die Staatsanwaltschaft hatte Rechtsmittel eingelegt. Doch der Angeklagte zeigte „soziale Reife“.

Nochmal Bewährung oder angesichts des einschlägigen Vorstrafenregisters jetzt doch Gefängnis? Das war die Frage im Berufungsverfahren nach dem Prozess gegen einen der Kölner Beteiligten an den schweren Krawallen beim Auswärtsspiel des 1. FC Köln in Nizza am 8. September 2022. Das Landgericht hatte im Februar einen 30-jährigen Hooligan wegen Landfriedensbruch und versuchter gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Weil der Mann wegen anderer Delikte noch unter Bewährung stand, legte die Staatsanwaltschaft zunächst Berufung ein. Sie forderte zwei Jahre und vier Monate ohne Bewährung.

Soziale Reife festgestellt

Beim Berufungstermin fragte die Vorsitzende Richterin Bettina Schattow genau nach, was der 30-Jährige bisher unternommen hat, um sich aus der Ultra-Szene zu lösen und seine Aggressionen in den Griff zu bekommen. Eigene Aussagen und Bewährungshilfe-Gutachten bestärkten die Einschätzung, dass der Lagerarbeiter inzwischen sozial gereift ist. Zur Läuterung soll die mehrmonatige Untersuchungshaft, sein erster Gefängnisaufenthalt, beigetragen haben. Besonders schmerzlich: In dieser Zeit verpasste er die Geburt seines ersten Kindes. „Die U-Haft hat mir gezeigt, dass es so nicht weitergeht“, bekundete der Familienvater.

„Mein Mandant hat umgesetzt, was er in der Hauptverhandlung angekündigt hat – mehr geht nicht“, meinte Strafverteidiger Dietmar Bonn. Sieben von insgesamt 17 Anti-Aggressionssitzungen wurden ihm bereits bescheinigt, von Stadien halte er sich fern. „Wenn ich morgens aufstehe und das Lachen meines Sohnes sehe, brauche ich nicht mehr“, so der Ex-Hooligan.

„Trotz attraktiver Spiele für einen leidenschaftlichen FC-Anhänger wie der Abschied von Jonas Hector und der Abstiegskampf ist er in keiner Weise nochmal auffällig geworden. Stand heute: Ich glaube ihm“, sagte Staatsanwalt Sinan Sengör und zog den Berufungsantrag zurück. (uwe)