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Urteil des VerwaltungsgerichtesDämpfer für Kölner Polizei beim Streit um Videoüberwachung

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Videoüberwachung Köln

Videoüberwachung in Köln: Das Verwaltungsgericht hat nun darüber geurteilt.

Das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichtes beschränkt die polizeiliche Videoüberwachung im Kölner Stadtgebiet, die Polizei überwacht zu große Flächen.

Im Streit um die polizeiliche Videoüberwachung im Kölner Stadtgebiet hat die Polizei und auch klagende Anwohner einen Dämpfer hinnehmen müssen. Das Verwaltungsgericht Köln hat am Donnerstag in erster Instanz entschieden: Die Videobeobachtung ist an vielen Bereichen zwar grundsätzlich rechtens, die Kölner Polizei überwacht aber zu große Flächen. Laut dem Urteil der Kölner Verwaltungsrichter muss die Polizei die Videobeobachtung in den vielen Seitenstraßen rund um Dom, Ebertplatz, Ringen, aber auch Neumarkt und Wiener Platz einstellen.

Videoüberwachung Köln: Kläger wollte komplette Abschaltung

Sie seien nicht ausreichend als Kriminalitätsschwerpunkt zu werten. An welchen Nebenstraßen die Kameras im Detail abgeschaltet werden müssen, ist noch unklar. Dies soll aus dem schriftlichen Urteil hervorgehen, dass noch verfasst werden muss. Ein Kläger wollte in dem Hauptverfahren erreichen, dass die 106 Kameras komplett abgeschaltet werden. Dies lehnten die Richter ab. Ein Erfolg konnte eine Klägerin aus Humboldt-Gremberg einfahren.

In ihrer Straße müssen die Kameras abgeschaltet werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Kammer erklärte schon zu Prozessbeginn: Endgültig entschieden würden die Klagen wohl erst in der nächsten Instanz, dem Oberlandesgericht des Landes NRW in Münster. (ta)