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Prozess in KölnBademeister muss nach Missbrauch vier Jahre in Haft

Lesezeit 3 Minuten
Ein Rettungsring hängt im Freibad

Ein Rettungsring hängt im Freibad

Der verurteilte 37-jährige Bademeister begann eine sexuelle Beziehung mit einer 13-Jährigen. Vor Gericht bekannte er sich schuldig.

Er arbeitete als Bademeister in einem Schwimmbad in Bergisch Gladbach und lernte dort im Frühjahr 2024 eine 13-Jährige kennen. Anschließend begannen beide eine sexuelle Beziehung. Am Donnerstag verurteilte das Landgericht den Mann nun wegen zehnfachen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs zu vier Jahren Haft. Laut dem Urteil der 2. Großen Strafkammer kam es zwischen dem Angeklagten und der 13-Jährigen ausschließlich zu einvernehmlichen sexuellen Kontakten und Geschlechtsverkehr.

Ausschlaggebend war aber das Alter des Mädchens: Das Gesetz verbietet generell sexuelle Kontakte zu Unter-14-Jährigen. „Nur zweieinhalb Monate später wäre alles straflos gewesen“, sagte der Vorsitzende Christoph Kaufmann, dann hätte das Mädchen das 14. Lebensjahr vollendet gehabt. Laut dem Urteil kam es zu den sexuellen Handlungen in der Kölner Wohnung des 37-Jährigen sowie im Wohnwagen von dessen Eltern gekommen, der in unmittelbarer Nähe zu seinem Arbeitsplatz in dem Schwimmbad abgestellt war. Auch sei es in einem Fall zum Einsatz von Fesselwerkzeug gekommen. Als die 13-Jährige dies jedoch abgelehnt habe, habe der Angeklagte die Fesselung umgehend beendet.

13-Jährige fühlte sich ungeliebt

Im April 2024 habe der Angeklagte, nach einem beruflich eher unsteten Leben, in dem er unter anderem als Zimmermann und Leichtmatrose in der Binnenschifffahrt gearbeitet hatte, die Stelle als Bademeister in besagtem Schwimmbad angenommen. Während seiner Arbeit lernte er dann das 13-jährige Mädchen und deren 15-jährige Freundin kennen. Während die 15-Jährige das Interesse des Angeklagten an beiden aufgrund des großen Altersunterschieds „pervers“ gefunden habe und auf Abstand gegangen sei, sei die 13-Jährige auf die Annäherung des 37-Jährigen angesprungen.

Das habe vor allem daran gelegen, dass das Mädchen aus „hochproblematischen Familienverhältnissen“ stammte. Schon früh habe das Mädchen „erwartungsgemäß erhebliche Verhaltensauffälligkeiten“ gezeigt, insbesondere was zwischenmenschliche Beziehungen anging, sagte der Vorsitzende. „Wir haben hier gehört, dass sie sich ungeliebt gefühlt hat, dass sie immer gebuhlt hat nach Beachtung, nach Zuwendung, nach Liebe, dass sie aber gleichzeitig nicht in der Lage war, stabile Beziehungen zu anderen Personen aufzubauen“, sagte Kaufmann in der Urteilsbegründung am Donnerstag.

Angeklagter legte Geständnis ab

Wegen Suizid-Gefahr sei das Mädchen auch wiederholt in einer einer Kinder- und Jugendpsychiatrie. Parallel zur Beziehung mit der 13-Jährigen war der Angeklagte Ende Juli 2024 vom Amtsgericht wegen Besitz von Kinderpornografie zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Im Mai 2022 hatten US-Ermittlungsbehörden die IP-Adresse des Angeklagten an deutsche Strafverfolgungsbehörden gemeldet. Auf Datenträgern, die bei einer Wohnungsdurchsuchung sichergestellt wurden, habe sich kinderpornografisches Material „übelster Sorte“ befunden. Die Parallelität mit den angeklagten Taten, wertete Kaufmann als äußerst besorgniserregend.

Der 37-Jährige hatte bereits im Ermittlungsverfahren ein umfassendes Geständnis abgelegt und bezüglich einer möglichen pädosexuellen Veranlagung Therapiebereitschaft signalisiert, hieß es während der Verhandlung.