AboAbonnieren

Corona-Regeln zum KarnevalKölner Clubbetreiber sehen sich benachteiligt

Lesezeit 3 Minuten
Party Feiern Club

Symbolbild.

Köln – Das Kölner Karnevalskonzept mit der so genannten „Brauchtumszone“ wird nicht nur unter Jecken heiß diskutiert. Auch bei den Club-Betreibern der Stadt hat der Beschluss hohe Wellen geschlagen. Die Klubkomm, der Verband Kölner Clubs und Veranstalter, bemängelte eine „Benachteiligung der Kulturspielstätten und Kulturveranstaltungen“, die in der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen enthalten sei.

Während für Veranstaltungen des Brauchtums in Gaststätten zu Karneval unter der 2G-Plus-Regel und Testpflicht auch für Geboosterte keine Maskenpflicht gelte, blieben „Clubs als vermeintliche Infektionstreiber geschlossen und bei Kulturveranstaltungen gilt weiterhin eine umfassende Maskenpflicht“, so die Kritik.

Zwar können prinzipiell auch Clubs über die Karnevalstage ihre Türen öffnen, wegen des immer noch geltenden Tanzverbots, das dann greift, wenn der Tanz den Schwerpunkt der Veranstaltung bildet, ist ein Normalbetrieb jedoch kaum möglich. Eine klare „Ungleichbehandlung“, die „in keinem Verhältnis zu dem zu erwartenden Infektionsschutzgeschehen“ stehe, findet die Klubkomm.

Öffnen nur unter Bar-Bedingungen

„Was ist denn eine Brauchtumsveranstaltung? Wer bestimmt das?“, fragt sich deshalb etwa auch Bootshaus-Betreiber Tom Thomas mit verbittertem Unterton. Seinen Club in Deutz beispielsweise unter Bar-Bedingungen – also ohne Tanz – zu öffnen während der jecken Tage, wie es einige Betreiber machen wollen, kommt für ihn auf jeden Fall nicht in Frage. „Das lohnt sich alleine schon personell nicht, weil wir dann auf die Schnelle für die Tage Mitarbeiter finden und einarbeiten müssen. Wir warten lieber, bis wir wieder mit voller Kapazität und ohne Maskenpflicht öffnen dürfen“, so Thomas gegenüber der Rundschau.

Eine solche Perspektive hat sich nun mit dem gestern auf der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossenen Drei-Stufen-Plan immerhin aufgetan. Die dort beschlossenen Lockerungen – ab dem 4. März dürfen Clubs wieder unter 2G-Plus-Regeln öffnen, also Geimpfte und Genesene mit tagesaktuellem negativen Schnelltest oder Geboosterte hinein lassen – begrüßt die Klubkomm „grundsätzlich“, wie der Verband am Donnerstag mitteilte. Allerdings weist er darauf hin, „dass in Bezug auf die in den Beschlüssen formulierten Bedingungen für die Öffnung von Clubs nach wie vor wesentliche Unklarheiten bestehen“. So mangele es unter anderem an einer eindeutigen Aussage hinsichtlich der Frage, „ob eine Öffnung der Clubs unter der Prämisse einer Abstands- und/oder Maskenpflicht geplant ist. Dies würde bedeuten, dass die meisten Clubs von der grundsätzlichen Möglichkeit der Öffnung keinen Gebrauch machen könnten, da weder Abstands- noch Maskenpflicht in Clubs vermittel- oder kontrollierbar wären“, heißt es in einer Stellungnahme.

Können nicht hinter jeden Gast einen Aufpasser stellen

Einer der wenigen Clubs, der über die Karnevalstage geöffnet haben wird, ist der Studentenclub „Das Ding“ auf den Ringen. Dort werden die Türen ab Weiberfastnacht offen stehen. Auch wenn drinnen nicht getanzt werden darf. „Wir werden den Laden bestuhlen, aber natürlich können wir nicht hinter jeden Gast einen Aufpasser stellen, der kontrolliert, dass niemand mal aufspringt und die Arme in die Luft wirft“, so Betreiberin Claudia Wecker. Sie glaubt, dass die Stadt allen Clubs, die unter „Brauchtumsregeln“ öffnen werden, noch dankbar sein werde, weil wohl jede Kapazität gebraucht würde. Sie geht davon aus, dass an Fastelovend in Köln „die Hölle los sein“ werde.

Das könnte Sie auch interessieren:

Der Stadt will Wecker dabei übrigens weniger Vorwürfe machen. Stattdessen sieht sie die Hauptschuld an dem ganzen Wirrwarr bei der Landespolitik in Düsseldorf. Ihre Forderung lautet an diese Adresse: „Diese ganze sinn- und realitätsferne Politik muss endlich aufhören, das ist einfach nicht mehr mit irgendeinem Infektionsschutz zu begründen.“