Die Stadt Köln streitet mit der Bezirksregierung über eine Rückforderung von 2,5 Millionen Euro für das Impfzentrum.
Impfzentrum in DeutzKrach um Corona-Kosten in Köln – Stadt will klagen

Das Impfzentrum der Stadt Köln in der Kölnmesse.
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Als Oberbürgermeisterin Henriette Reker am 15. Dezember 2020 in der Messehalle 4 verkündet, das neue Corona-Impfzentrum sei betriebsbereit, ahnt sie nicht, dass es mehr als vier Jahre später Streit um seine Finanzierung geben wird. In zweieinhalb Tagen Aufbauzeit hat die Stadt in der Kölnmesse eine Impfzentrale eingerichtet, die zu den fünf größten in Deutschland gehört – pünktlich zu dem vom Land NRW geforderten Termin. Doch mangels Impfstoff steht die Halle zunächst leer, erst am 8. Februar laufen die ersten Impfungen an. Bald werden täglich tausende Impfdosen verabreicht, der Spitzenwert sind rund 7250 Injektionen an einem Tag.
Schon damals stellen manche im Rathaus die Frage, wer die Kosten für die acht Wochen Leerstand trägt. Bund und Land hatten zugesichert, je zur Hälfte für Errichtung und Betrieb des Impfzentrums zu zahlen, nicht aber für „die Bereitstellung kommunaler Liegenschaften“. Nun stellt sich heraus, dass es in Sachen Kostenerstattung erhebliche Differenzen gibt.
Kosten von rund 2,5 Millionen Euro
Nach Informationen der „Kölnischen Rundschau“ fordert die Bezirksregierung Köln von der Stadt Köln zu viel gezahlte Gelder in Höhe von rund 2,5 Millionen Euro zurück. Es geht um die Erstattung der Kosten der Kommune für die Errichtung, den Betrieb und den Rückbau von Impfzentren in der Zeit vom 1. Oktober 2021 bis 31. Dezember 2022.
Neben dem Impfzentrum in der Messe hatte die Stadt Köln auf Weisung des Landes auch Impfangebote an der Lanxess-Arena, im Gesundheitsamt sowie mit mobilen Impfeinrichtungen betrieben. Finanziert wurden sie von Bund und Land, die Abrechnung der Ausgaben erfolgt über die Bezirksregierung Köln. Sie hat die Stadt Köln mit Bescheid vom 27. Februar 2025 aufgefordert, bis zum 14. März exakt 2.512.044 Euro und 58 Cent zu überweisen.
Es ist nicht auszuschließen, dass hier eine Vermischung der Kostenerstattung entstanden ist.
Die Stadt protestierte, konnte aber nur einen Aufschub der Zahlungsfrist bis zum 30. April erreichen. Laut Gesundheitsamt ist die Rückforderung „nur teilweise berechtigt“. Man halte „insbesondere die Nichtanerkennung der Kosten für das Impfzentrum“ in der Messe in Höhe von 4.553.383,92 Euro für „nicht nachvollziehbar“, heißt es in einer Dringlichkeitsentscheidung, die Oberbürgermeisterin Reker und ein Ratsmitglied am vergangenen Dienstag unterschrieben haben.
Demnach will die Stadt vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen den Bescheid der Bezirksregierung klagen. „Da der Rückforderungsbetrag eine erhebliche Belastung für den kommunalen Haushalt darstellt und unklar ist, ob Gespräche mit der Bezirksregierung zielführend sein werden, ist fristwahrend Klage gegen den Abrechnungsbescheid zu erheben“, heißt es in der Entscheidung, die der Rat am 3. April noch nachträglich genehmigen muss.
Laut Bezirksregierung hat die Stadt für den fraglichen Zeitraum Kosten in Höhe von 16,5 Millionen Euro geltend gemacht. Davon seien nur 11,9 Millionen Euro erstattungsfähig, man habe aber bereits Abschläge in Höhe von 14,4 Millionen Euro an die Stadt gezahlt. Die zu viel gezahlten 2,5 Millionen Euro fordere man daher zurück.
Das Gesundheitsamt räumt ein, dass die eingereichten Rechnungen für das Impfzentrum in der Kölnmesse „in dem Zeitraum vor Oktober 2021 entstanden sind und damit nicht in den abgerechneten Zeitraum gehören“. Jedoch sei mit der Bezirksregierung vereinbart gewesen, „dass die Abrechnung der Impfzentren nicht nach Leistungsdatum, sondern nach Auszahlungsdatum erfolgt“. Hinzu komme, „dass bis dato noch die Abrechnung der Impfzentren bis 30. September 2021 durch die Bezirksregierung fehlt, so dass nicht geprüft werden kann bzw. sichergestellt ist, dass diese Kosten dort berücksichtigt werden“. Es sei „nicht auszuschließen, dass hier eine Vermischung der Kostenerstattung entstanden ist, da beide Strukturen finanzielle Mittel sowohl vom Bund als auch vom Land erhielten“.
Stadt schätzt Kosten der Klage auf rund 35.000 Euro
Zu den nicht erstatten Kosten zählen neben den 4,5 Millionen Euro für die Messehallen auch kleinere Posten, darunter zwei Rechnungen für Verpflegung über je 3696,00 Euro und eine Apothekenrechnung über 2229,55 Euro für Grippe-Impfstoff. Der sei für Covid-Impfungen aber nicht notwendig, so der Regierungspräsident. Die Frist zur Einreichung der Klage endete am Donnerstag. Ob sie rechtzeitig eingegangen ist, konnte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts am Freitag auf Anfrage nicht bestätigen. Ein Sprecher der Bezirksregierung sagte, man habe bisher keine Kenntnis von einer Klage. Zu inhaltlichen Fragen äußerte er sich am Freitag nicht.
Die Stadt Köln schätzt die Kosten des Klageverfahrens auf 35.463 Euro. Sollte man sich mit der Bezirksregierung einigen können, könne man die Klage zurückziehen, heißt es.