„Erdrückende Beweislage“„Rizin-Bomberin“ voll schuldfähig

Anwältin und Angeklagte: Das Gericht spricht von einer „erdrückenden Beweislage“ bei der Rizin-Bomberin.
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Köln – Die Gestik der „Rizin-Bomberin“ wurde immer hektischer. Mehrfach suchte Yasmin H. das Gespräch mit ihrer Anwältin, fuchtelte aufgeregt mit den Händen und schüttelte immer wieder mit dem Kopf. Das Verhalten der 44-Jährigen ist aus Sicht der Angeklagten zu verstehen. Denn der Vorsitzende Richter im Düsseldorfer Terrorbunker machte am Montag bei der Fortsetzung des Prozess erneut deutlich, dass er die Frau für schuldig hält.
Mehrfach sprach der Richter von einer derzeit „erdrückenden Beweislage“. Nach seinem fast zweistündigen Vortrag war der Angeklagten wohl klar, dass ihr eine jahrelange Haftstrafe droht. Die siebenfache Mutter aus Chorweiler muss sich wegen der Vorbereitung eines islamistischen Anschlags mit dem Biokampfstoff Rizin verantworten. Ihr Ehemann ist bereits vom Staatsschutzsenat zu zehn Jahren Haft verurteilt worden.
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Eine Hoffnung der Angeklagten, möglicherweise eine geringe Strafe oder einen Freispruch zu erlangen, zerplatzte derweil wie eine Seifenblase. Denn der renommierte Gutachter Dr. Norbert Leygraf hält die Angeklagte für voll schuldfähig. Das erstellte psychiatrische Gutachten zeige keine Hinweise auf eine instabile Persönlichkeitsstörung, teilte der Richter mit. Es gebe auch keine Hinweise darauf, dass die Frau, wie von der Verteidigung behauptet, eine schwache und fremddominierte Person sei.
Immer wieder hatte Yasmin H. betont, dass sie von ihrem Ehemann in die Sache hereingezogen wurde und sie keine Mittäterin ist. Dies sieht die Kammer spätestens nach dem Vortrag am Donnerstag völlig anders. In seinem Vortrag machte der Vorsitzende Richter auch seinem Ärger über die Verteidigung der „Rizin-Bomberin“ Luft. In scharfer Form verurteilte er das Verhalten der Anwälte und sprach von monatelanger Prozessverschleppung.
Bedeutungslose Anträge
Schon im Dezember 2019 hätte die Beweisaufnahme beendet sein können. Es seien 29 Beweisanträge gestellt worden, wovon die allermeisten abgelehnt werden mussten. Mehrfach habe schlichtweg die „inhaltliche Anforderung“ für einen Beweisantrag gefehlt, erläuterte der Richter weiter. Es hätte der Verteidigung klar sein müssen, dass manche Anträge nichts ausrichten könnten, weil sie während der Beweisaufnahme schon besprochen worden oder Teil der Akten sind. Es seien oft bedeutungslose Anträge gewesen. Die Bundesanwaltschaft hatte auch schon von Prozessverschleppung gesprochen.
Kurzum: In der „Gesamtschau“, wie es der Richter am Montag formulierte, sei deutlich zu erkennen, dass der bereits verurteilte „Rizin-Bomber“ Sief Allah H. und seine angeklagte Ehefrau Yasmin Ungläubige töten wollten. Es wäre der erste Terroranschlag mit einer biologischen Waffe in Deutschland gewesen.