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Tödlicher Polizeieinsatz Köln-BickendorfStaatsanwaltschaft geht nach Schuss von Notwehr aus

Lesezeit 2 Minuten
Eine Person wurde bei einem Polizeieinsatz tödlich verletzt.

Eine Person wurde bei einem Polizeieinsatz tödlich verletzt.

Der dramatische Fall um die Schussabgabe auf einen 36-Jährigen in Bickendorf hatte Ende des letzten Jahres für reichlich Aufregung gesorgt.

Nach der Schussabgabe auf einen 36-Jährigen in Bickendorf im Dezember 2023 müssen die beteiligten Polizisten nicht mit juristischen Konsequenzen rechnen. Die Kölner Staatsanwaltschaft geht in dem Fall von Notwehr aus. Dies teilte Behördensprecherin Stephanie Beller auf Anfrage der Rundschau. Der dramatische Fall hatte in Bickendorf für reichlich Aufregung gesorgt.

Der 36-jährige Mann aus Euskirchen hatte ein Messer bei sich, das er nicht wie von den Polizisten gefordert fallen ließ. Ein Polizist schoss dem Mann einmal in den Oberkörper. Der Mann fiel zu Boden und verletzte sich dann mit dem Messer im Halsbereich erheblich. Der Kriminalfall begann am Helmholzplatz in Bickendorf. Dort hatte der Mann zwei Frauen bedrängt und mit Gewalt versucht haben, an ihre Autos zu kommen. Nachdem ihm das misslungen war, floh er zu Fuß über mehrere hundert Meter zur Vitalisstraße, stieg dann in ein Taxi und wollte damit wegfahren. Der Taxifahrer hatte sich aber geweigert und sei schnell ausgestiegen, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Beamte in Todesgefahr

Als der 36-Jährige auf den Fahrersitz gewechselt sei und versucht habe loszufahren, sei er von zwei Polizisten gestellt worden. „Der Beschuldigte stieg aus und setzte zunächst zur Flucht an, drehte jedoch nach wenigen Schritten um und bewegte sich mit gezogenem Messer direkt auf den Polizeibeamten zu“, sagte Behördensprecherin Beller weiter. Der Messerangriff sei für den Beamten konkret mit eigener Todesgefahr verbunden und die Abgabe des Schusses sei das letzte geeignete Mittel der Abwehr gewesen, hieß es weiter. „Zum Zeitpunkt der Schussabgabe befand er sich kurz vor dem Polizeibeamten, ohne Anstalten zu machen, stehenzubleiben oder das Messer fallen zu lassen“, teilte die Staatsanwaltschaft weiter mit. Beispielsweise der Einsatz eines Teasers hätten die konkrete Gefahr nicht gebannt.

Aus Neutralitätsgründen ermittelte in dem Fall die Bonner Polizei. Das ist so üblich: Steht bei Polizisten eine Straftat im Raum, werden die Ermittlungen nicht von den Kollegen in der eigenen Behörde, sondern in einer anderen Dienststelle geführt. Es gibt feste Zuständigkeiten: Bonn ist bei solchen Fällen immer für Köln zuständig und umgekehrt.