Im Prozess um den Karnevalsmord von 1988 haben die Verteidiger des Angeklagten Anträge zur umfassenden Aufklärung der DNA-Spuren gestellt.
„Cold Case“ aus KölnUmgang mit DNA im Fall Petra Nohl hinterfragt
In einem nur kurzen Verhandlungstermin am Montag im Fall des sogenannten Karnevalsmordes von 1988 haben die Verteidiger des 57 Jahre alten Angeklagten Anträge zur Beweisermittlung gestellt. Sie fordern, dass das Gericht umfassend und lückenlos aufklären solle, was in den vergangenen 35 Jahren mit den am Tatort sichergestellten DNA-Spuren geschehen ist. Die Verteidiger wollen so überprüfen, ob die auf Folien befindlichen Spuren seither „ordnungsgemäß und ohne Gefahr einer Verunreinigung“ gelagert und verwertet sowie — falls das der Fall war — transportiert worden sind.
Das Gericht soll auch ermitteln, ob Ermittler beim Hantieren mit den Spuren auch die heute obligatorische Schutzkleidung getragen haben. Die Anwälte vermuten, dass die Standards Ende der 1980er Jahre noch nicht so umfassend gewesen seien, wie dies heute der Fall ist, damit Spuren als gerichtsverwertbar gelten. So unterlägen DNA-Untersuchungen heute einem bestimmten zertifizierten Standard.
Staatsanwaltschaft protestiert
Die Staatsanwaltschaft forderte, die beiden Beweisermittlungsanträge als „unerheblich“ zurückzuweisen. Begründung: hierzu seien schon zahlreiche Polizeibeamte gehört worden. Zudem habe man auch diverse Auskünfte zum Zustand der Spuren erhalten. „Kontamination“ sei ein großes Wort, sagte die Staatsanwältin weiter. Dagegen protestierte einer der Anwälte. Er warf der Anklägerin vor, „so gar kein Interesse an der Aufklärung des Falls zu haben“.
Laut Anklage soll der 57-Jährige dem späteren Opfer von der Disco „Chiarivari“ an der Breite Straße zu einer anderen Lokalität von einem Taxistand aus gefolgt sein. Auf der Albertusstraße soll er Petra Nohl dann an einem Getränke- oder Imbisswagen attackiert, massiv geschlagen und schließlich erdrosselt haben. Vermutetes Motiv: in den Besitz von Nohls Wertgegenständen zu gelangen. So soll die 24-Jährige einen Brustbeutel mit einem 100 D-Mark-Schein mit sich geführt haben. Zudem sei ihre Handtasche verschwunden. Der Prozess wird fortgesetzt. (bks)