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BundestagswahlWarum die Stadt Köln eine Urlaubssperre verhängt

Lesezeit 3 Minuten
Ein Wähler wirft in einem Wahllokal seinen Stimmzettel für die Bundestagswahl in eine Wahlurne (Symbolbild).

Ein Wähler wirft in einem Wahllokal seinen Stimmzettel für die Bundestagswahl in eine Wahlurne (Symbolbild).

Die Stadt Köln sucht dringend Wahlhelfer für die Bundestagswahl. Sie hat sogar schon eine Urlaubssperre verhängt.

Der Bruch der Ampelkoalition und die vorgezogene Bundestagswahl stellen die Stadt Köln vor organisatorische Probleme. Denn es bleiben nur noch rund sieben Wochen bis zum Wahltermin am 23. Februar 2025. Das knappe Zeitfenster erschwert nicht nur die Vorbereitung der Wahl, sondern auch die Suche nach Wahlhelferinnen und Wahlhelfern. Zwar hat die Stadtverwaltung dazu bereits Plakat- und Medienkampagnen gestartet. Doch die Resonanz ist bisher offenbar unzureichend. Darum hat die Stadt nach Rundschau-Informationen bereits am 19. Dezember, kurz vor ihren Verwaltungsferien, eine Urlaubssperre für sämtliche ihrer rund 21.500 Beschäftigten verhängt. Sie gilt von Freitag, 21. Februar, bis einschließlich Montag, 24. Februar.

„Aufgrund des kurzen Zeitfensters für die Gewinnung von freiwilligen Wahlhelfenden muss vorsorglich auch die Verpflichtung von städtischen Mitarbeitenden zur Besetzung der Wahlvorstände in Betracht gezogen werden“, heißt es in der Anordnung der Urlaubssperre. Diese diene dazu, eine erforderliche Anzahl an städtischen Beschäftigten „für den ehrenamtlichen Einsatz als Wahlhelfer*in zu verpflichten“. Die Verpflichtung zum Ehrenamt am Wahltag ergebe sich auf der Grundlage des Bundeswahlgesetzes, Paragraf 9, Absatz 2, Satz 3, in Verbindung mit Paragraf 9 Bundeswahlordnung.

Bundestagswahl: Stadt Köln verhängt Urlaubssperre

„Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die angeordnete Urlaubssperre für die ordnungsgemäße und rechtskonforme Durchführung der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 erforderlich ist“, betont die Stadtverwaltung gegenüber ihren Beschäftigten. Insgesamt werden rund 8000 Wahlhelfer benötigt. Die Urlaubssperre gilt sowohl für die Beamten als auch für die Tarifbeschäftigten der Stadt. Ausgenommen sind städtische Mitarbeiter, die im betroffenen Zeitraum bereits Urlaub beantragt haben, „sofern dieser Urlaub bis zum 12. Dezember 2024 genehmigt wurde“. Auch wenn dienstliche oder persönliche Gründe dagegen sprechen, erfolgt keine Verpflichtung.

Für ihren ehrenamtlichen Einsatz am Wahltag erhalten städtische Beschäftigte ein sogenanntes Erfrischungsgeld sowie einen Tag Sonderurlaub. Die Honorierung sei identisch zu der von freiwilligen Wahlhelfern, so die Stadtverwaltung.

Wahlvorsteher und Schriftführer werden mit 80 Euro entschädigt, stellvertretende Schriftführer bekommen 70 Euro. Darüber hinaus gibt es für die Teilnahme an einem verpflichtenden Workshop eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 40 Euro. Beisitzer bekommen ein Erfrischungsgeld von 60 Euro. Diese Beträge werden sowohl für den Einsatz in einem Wahllokal als auch für das Auszählen der Stimmen im Briefwahlzentrum in der Kölnmesse gezahlt.

Stadt Köln sucht Wahlhelfer für die Bundestagswahl

Die Stadt Köln sucht weiterhin dringend freiwillige Helfer für die Bundestagswahl. Bedingung: Man muss am Wahltag Deutscher im Sinne des Artikels 116, Absatz 1, des Grundgesetzes sein, das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten vor der Wahl eine Wohnung in Deutschland innehaben. Man muss aber nicht in Köln wohnen, um in Köln als Wahlhelfer tätig zu werden.

Die Stadt will nun bis Mitte Januar abwarten, wie viele Anmeldungen eingehen. Voraussichtlich ab 20. Januar werde man diejenigen städtischen Mitarbeiter kontaktieren, „die zum Ehrenamt als Wahlhelfer*in verpflichtet werden“, kündigte die Verwaltung an.

Bürgerinnen und Bürger, die sich freiwillig als Wahlhelfer für die Demokratie engagieren möchten, können sich auf der Internetseite der Stadt Köln anmelden oder ab 2. Januar telefonisch unter 0221/221-34333.