AboAbonnieren

AnwohnerparkenStadt Köln zieht Pläne für höhere Gebühren vorerst zurück

Lesezeit 3 Minuten
Auto mit Anwohnerparkausweis.

Anwohnerparken soll in Köln deutlich teurer werden.

Die Stadt Köln will Anwohnerparkausweise Anfang nächsten Jahres um bis zu 1200 Prozent verteuern — doch nun gerät sowohl der Zeitplan als auch die geplante Staffelung der Gebühren ins Wanken.

Wie die Rundschau erfuhr, zieht die Stadt ihre Beschlussvorlage für die Ratssitzung am 7. September zurück. Grund ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 13. Juni. Es hatte die Erhöhung der Bewohnerparkgebühren in Freiburg im Breisgau aus mehreren Gründen als rechtswidrig eingestuft. Damit ist fraglich, ob die in Köln geplante Erhöhung von derzeit 30 Euro pro Jahr auf bis zu 390 pro Jahr tatsächlich am 1. Januar 2024 in Kraft treten wird.

Wie am Mittwoch aus dem Rathaus verlautete, will die Stadt Köln grundsätzlich an dem Vorhaben festhalten, die Bewohnerparkgebühren stark zu verteuern. Mit dem bisher vorgestellten Konzept ist dies nach dem Leipziger Urteil aber nicht mehr rechtssicher möglich. Es sah vor, je nach Länge des Fahrzeugs jährliche Gebühren von 330 Euro (Pkw bis 4,10 Meter Länge), 360 Euro (4,10 bis 4,70 Meter) oder 390 Euro (4,70 Meter bis 5,60 Meter) zu verlangen. Außerdem sollten die Gebühren in Köln bei Vorliegen bestimmter sozialer Gründe ermäßigt werden. Für dieses Vorgehen fehlt laut dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aber die Rechtsgrundlage.

In Freiburg hatte ein Bürger gegen die dortige Bewohnerparkgebührensatzung geklagt und in der höchsten Instanz Recht bekommen. Seit 1. April 2022 hatte die Stadt Freiburg für die Parkausweise je nach Länge des Fahrzeugs 240 Euro, 360 Euro oder 480 Euro pro Jahr kassiert. Nun will sie die Gebühren zurückerstatten.

Die Urteilsbegründung aus Leipzig liegt der Stadt Köln bislang noch nicht vor. Erst wenn das der Fall sei, könne man prüfen, welche Auswirkungen das Urteil auf die Kölner Pläne habe, hieß es im Rathaus. Somit ist offen, ob es beim Einführungstermin 1. Januar 2024 für höhere Bewohnerparkgebühren bleibt.

Ebenfalls völlig offen ist, ob die Stadt nun auf die geplante soziale Staffelung der Gebühren verzichten wird. Geplant war, dass Besitzer des Kölnpasses zum Beispiel in der kleinsten Kategorie (Pkw bis 4,10 Meter Länge) statt 330 Euro nur 105 Euro pro Jahr zahlen müssen und Schwerbehinderte nur 90 Euro. Bei Pkw über 4,70 Metern Länge sollten Kölnpass-Inhaber statt 390 Euro pro Jahr 120 Euro zahlen und Schwerbehinderte 102 Euro. Wer nun hofft, dass die Gebühren weniger stark erhöht werden, könnte sich jedoch täuschen. Denn das Bundesverwaltungsgericht hat die Höhe der „Regelgebühr“ in Freiburg von 360 Euro grundsätzlich nicht beanstandet.

Stadt will „inhaltliche und zeitliche Auswirkungen“ prüfen

Am späten Mittwochnachmittag bestätigte die Stadt per Pressemitteilung: „Die Verwaltung nimmt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Anlass, den aktuellen Entwurf für die Novellierung der Bewohnerparkgebühren zurückzuziehen. Die Stadtverwaltung wird, sobald die schriftliche Urteilsbegründung des ergangenen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zu den Bewohnerparkgebühren vorliegt, die inhaltlichen und zeitlichen Auswirkungen auf die Beschlussvorlage prüfen und den politischen Gremien eine der Rechtsprechung angepasste Beschlussvorlage zur Entscheidung vorlegen.“

Am Dienstag hatte der Deutsche Gewerkschaftsbund Köln (DGB) die geplante drastische Verteuerung der Anwohnerparkausweisgebühren als „unsozial“ kritisiert. Sie werde weder den Mobilitätsinteressen der Bürger noch dem Klimaschutz gerecht.