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Nach Freiburg-UrteilStreit ums Bewohnerparken in NRW entbrannt

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Schilder mit Hinweisen zu einer Bewohnerparkzone

Schilder mit Hinweisen zu einer Bewohnerparkzone

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gegen die drastisch erhöhten Anwohnerparkgebühren in Freiburg befeuert auch in NRW einen Streit über den Sinn des von vielen Städten geplanten teureren Parkens.

Köln, Düsseldorf, Bochum, Mülheim und viele andere Kommunen in NRW möchten Anwohner fürs Parken deutlich stärker zu Kasse bitten. Statt wie bisher 30 Euro im Jahr sollen Anwohner 120, 150, mancherorts sogar bis zu 390 Euro zahlen. Die Stadt Köln, wo für sehr lange Fahrzeuge 390 Euro fällig werden sollen, will vor einer weiteren Bewertung zunächst die Urteilsbegründung abwarten.

VdK nennt Erhöhung unsozial

Der Sozialverband VdK in NRW kritisiert die geplanten Gebührensprünge scharf. „Es ist unsozial und nicht akzeptabel, wenn Haushalte mit kleinen Einkommen und Menschen mit Behinderungen oder ohne Rücksicht auf ihre Situation so zur Kasse gebeten werden. Mehrkosten von 150 Euro im Jahr können viele Menschen einfach nicht tragen, sind aber trotzdem auf ihr Auto angewiesen“, sagte Landesgeschäftsführer Thomas Zander dieser Redaktion. Auf jeden Fall müsse die gesetzliche Grundlage für einen Sozialtarif her, so Zander. Denn das Bundesverwaltungsgericht hatte im Fall Freiburg gezielt auch die dort geplanten sozialen Ermäßigungen kritisiert. Derartige Abschläge plant auch Köln. Hier sollen beispielsweise Schwerbehinderte für einen Kleinwagen nur 90 Euro im Jahr zahlen.

Der Automobilclub ADAC wirbt beim Thema Anwohnerparkgebühren in NRW für „Maß und Mitte“. 200 Euro im Jahr sollten die absolute Obergrenze sein, sagte ADAC-Verkehrsexperte Roman Suthold. „Die Anwohner bekommen für diese Gebühren ja nicht etwa einen Stellplatz, sondern bloß das Recht auf Parkplatzsuche. Auf einen Parkplatz in einer Anwohner-Parkzone kommen in NRW im Schnitt 1,5 Fahrzeuge“, erklärt Suthold. Er forderte eine angemessene Gegenleistung für die Gebühren. So müsse der Nahverkehr besser werden. Neue Radwege und „Quartiersgaragen“ müssten her.

NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer (Grüne) kündigte gegenüber dieser Zeitung an, er werde das Urteil „auf mögliche Folgen für NRW prüfen und bewerten“. Der Deutsche Städtetag wertete das Urteil sogar als „gute Nachricht“, weil die Höhe der Gebühren von den Richtern grundsätzlich nicht in Zweifel gezogen worden sei. „Städte sind nicht in erster Linie Parkplätze“, betonte der Kommunalverband. 30 Euro im Jahr seien überhaupt nicht mehr zeitgemäß. Wer heutzutage im knappen, öffentlichen Raum parken wolle, der müsse auch bereit sein, dafür zu zahlen, sagte Städtetags-Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy. Der Bund solle den Kommunen generell mehr Rechte in „Mobilitätsfragen“ geben, zum Beispiel auch bei Tempo-Kontrollen.