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30-Euro-Ticket läuft ausWas man jetzt zum Anwohnerparken in Köln wissen sollte

Lesezeit 4 Minuten
Ein Bewohnerparkausweis liegt in einem Auto

Bewohnerparkausweise berechtigen zum Parken auf gekennzeichneten Flächen in Köln, für die sonst ein Parkschein gelöst werden muss.

Für die geplante Erhöhung der Anwohnerparkgebühren muss die Stadt Köln erst ihre Software anpassen. Bis dahin kann man seinen Ausweis noch für 30 Euro um ein Jahr verlängern.

Die Einführung der geplanten neuen Tarife für Anwohnerparkausweise könnte sich erneut verzögern. Wie berichtet, will die Stadt anstelle der bisherigen Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 Euro pro Jahr künftig je nach Fahrzeuglänge 100 bis 120 Euro verlangen. Das hatte das Ratsbündnis aus Grünen, CDU und Volt am 7. Dezember beschlossen. SPD, Linke, FDP, AfD und Die Fraktion waren dagegen. Die neuen Gebühren sollten demnach möglichst zum 1. Juli 2024 eingeführt werden. Doch danach sieht es derzeit nicht aus. Fragen und Antworten.

Warum werden die Gebühren erhöht?

Die Stadt sagt: „Eine angemessene Bepreisung des Bewohnerparkens ist sowohl mit Blick auf die angestrebte Mobilitätswende und die zu erreichenden Klimaschutzziele als auch in Bezug auf die Verteilung des knappen Guts an öffentlichem Raum verkehrlich und ökonomisch geboten.“ Derzeit gebe es wenig Anreize, Parkhäuser für Langzeitmieten zu nutzen. Die bisher erhobene Gebühr von 30 Euro decke nur die Verwaltungskosten und habe „keinerlei steuernde Wirkung“.

Das Land NRW erlaubt den Kommunen seit Februar 2022, eigene Gebührensätze festzulegen, nachdem der Bund dafür 2020 einen Rechtsrahmen geschaffen hatte.

Wie viel kosten die Ausweise künftig?

Für Fahrzeuge bis 4109 Millimeter Länge werden künftig 100 Euro fällig. Von 4110 bis 4709 Millimeter sind es 110 Euro, von 4710 bis 5600 Millimeter 120 Euro pro Jahr. Das entspricht einer Verteuerung zwischen 233 und 300 Prozent. Für größere Fahrzeuge, wie etwa Wohnmobile, stellt die Stadt grundsätzlich keine Bewohnerparkausweise aus.

Wie kam es zu den neuen Gebührensätzen?

Ursprünglich wollte die Stadt Köln zum 1. Januar 2024 neue Gebühren in Höhe von 330 bis 390 Euro einführen, samt einem Sozialtarif von 100 bis 120 Euro für Kölnpass-Inhaber. Dann erklärte jedoch das Bundesverwaltungsgericht die Bewohnerparkgebührensatzung der Stadt Freiburg für unwirksam. Zur Begründung hieß es unter anderem, es gebe keine Rechtsgrundlage für einen Sozialrabatt. Daraufhin zahlte Freiburg die zu viel gezahlten Gebühren wieder zurück und führte schließlich im Dezember 2023 eine einheitliche Gebühr für alle ein: 200 Euro.

Auch die Stadt Köln musste in Folge des Urteils ihre Pläne überarbeiten. Sie kündigte im Sommer 2023 Gebühren von zunächst 100 bis 120 Euro an – praktisch der Sozialtarif für alle. Der Ratsbündnis beschloss aber, dass die Tarife steigen sollen, sobald der rechtliche Rahmen dafür steht.

Wann werden die neuen Gebühren eingeführt?

Die überarbeitete Bewohnerparkgebührenordnung – im Amtsdeutsch BWPGebO genannt – sollte zunächst zum 1. Juli 2024 in Kraft treten. Dann erklärte die Stadt: spätestens zum 1. Januar 2025. Inzwischen mehren sich die Anzeichen, dass es eher Januar wird. Auf Anfrage erklärte die Verwaltung, mit der von der Stadt genutzten Software seien die neu festgelegten Kriterien – also die Preisstaffelung nach Fahrzeuglänge – nicht umsetzbar. Die erforderlichen inhaltlichen und technischen Anpassungen würden derzeit vorgenommen. Diese Arbeiten erforderten aber „einen längeren, derzeit nicht sicher absehbaren Zeitraum, bevor die Software den Anforderungen der Stadt Köln entspricht und den Kundenzentren beziehungsweise als Online-Version zur Verfügung gestellt werden kann. Nach aktuellem Stand sollen die neuen Gebühren spätestens ab 1. Januar 2025 erhoben werden.“

Wie lange kann ich einen Ausweis für 30 Euro bekommen?

Derzeit gibt es in Köln 56 400 Bewohnerparkausweise. Ende 2022 waren es 61 020. Eine Verlängerung oder Neuausstellung für 30 Euro pro Jahr ist laut Stadt bis zum Inkrafttreten der neuen Gebührenordnung möglich. Mit dem Ratsbeschluss   vom 7. Dezember 2023 wurde die Gültigkeitsdauer für Bewohnerparkausweise auf maximal zwölf Monate begrenzt. Zuvor konnte man den Ausweis auch für zwei Jahre verlängern oder neu beantragen, die Möglichkeit wurde abgeschafft.

Ein Antrag auf Verlängerung kann laut Stadt wie bisher drei Monate vor Ablauf des Ausweises gestellt werden. Ausweisinhaber erhalten eine entsprechende Benachrichtigung per Post oder E-Mail. In den Erinnerungsschreiben werden seit Dezember 2023 die neuen Gebührensätze thematisiert. Ab dem Ablaufdatum Juli 2024 verschicke man die Erinnerungen per Post und Mail sechs Wochen vor Ablauf der Bewohnerparkausweise, so die Stadt.