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„Als er mich verließ, war das Geld weg“Prozess um Diebstahl unter Freunden

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Das Landgericht in Köln

Köln – Weil er in der Nacht auf den 30. Dezember aus der Wohnung eines Bekannten von diesem 900 Euro gestohlen haben sollte, war vor dem Amtsgericht ein 25-Jähriger angeklagt. Über seinen Anwalt ließ er die Tat bestreiten: „Das Geld hat er in Anerkennung seiner Freundschaft und Verdienstleistungen bekommen“.

Mit rund einstündiger Verspätung erschien der mutmaßliche Opferzeuge (51), dessen Aussage recht verworren war. „Ich hatte geerbt, hatte Bargeld zu Hause. Als er mich verließ, war das Geld weg“, sagte er zunächst mit Blick auf den Angeklagten. Auch seine Kreditkarte habe dieser entwendet. Zweimal habe er in den vergangenen Wochen bereits Anzeige gegen den jungen Mann erstattet, mit dem er eine flüchtige intime Beziehung gehabt habe.

Verworrene Aussage um gestohlenes Erbe

Dann sei es zu dem Treffen am 29. Dezember gekommen. „Ich habe versucht, ihn zur Rede zu stellen. Er wollte weg von mir, aber ich bin mit ihm gegangen.“ Schließlich habe man die Wohnung des 51-Jährigen aufgesucht. Eine Summe von 900 oder 1000 Euro, „das letzte, was ich noch von meinem Vater hatte“, habe der Ältere in einem Briefumschlag in der Hose gehabt, die er dann aber ausgezogen habe. Der jüngere Mann habe ein Bad genommen. Später informierte der 51-Jährige per Mail die Polizei und meldete, der Angeklagte habe ihm 900 Euro entwendet.

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Auf die Frage, ob das Geld nicht vielleicht, wie vom Angeklagten beschrieben, ein Geschenk gewesen sei, entgegnete der Zeuge entrüstet: „Warum soll ich ihm 900 Euro schenken?“ Die Richterin hielt ihm vor: „Vor der Polizei haben Sie gesagt, sie hatten ein Sugar-Daddy-Verhältnis zu ihm. Ist nicht Geldgeben Gegenstand eines solchen Verhältnisses?“ Der Zeuge wies das von sich: „Dann war der Ausdruck unglücklich gewählt.“

„Es war einiges unglücklich gewählt und es ist sehr merkwürdig, was Sie da beschreiben“, kommentierte die Staatsanwältin die Aussage des vermeintlichen Opfers: „Warum lassen Sie ihn überhaupt noch in Ihre Wohnung, wenn Sie bereits Anzeigen gegen ihn erstattet haben?“ Das Verfahren gegen den jungen Mann wurde eingestellt. Er verzichtete auf den sichergestellten Betrag von 900 Euro, den sein früherer Liebhaber zurückbekommen soll. (jot)