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63-Jährige in Köln vor GerichtProtest gegen Maskenpflicht mit einem Davidstern

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Gerichtsakten im Kölner Landgericht

Gerichtsakten im Kölner Landgericht (Symbolbild)

Köln – Sie betrat im Januar einen Imbiss, trug aber keine Mund-Nasen-Bedeckung. Bei einer Personenkontrolle durch einen Polizeibeamten entdeckte dieser bei der Frau (63) einen Button mit der Aufschrift: „Maskenbefreit“ und einem darunter abgebildeten gelben Davidstern.

Angeklagte erschien nicht zum Prozess

Am Dienstag sollte sich die Frau vor dem Amtsgericht wegen Volksverhetzung einem Prozess stellen, Sie erschien aber krankheitsbedingt nicht und ließ sich von ihrem Verteidiger Dirk Sattelmaier vertreten. Laut Anklage hatte die Frau am 28. Januar das Restaurant am Londoner Platz in Chorweiler betreten und damit gegen die Corona-Schutzverordnung verstoßen. Eigentlich nur eine Ordnungswidrigkeit, doch dann entdeckte der Polizeibeamte den Button und erstattete Anzeige.

Laut Anklage nahm der gelbe Stern „für alle sichtbar Bezug auf den sogenannten „Judenstern“, das Zwangskennzeichen für Menschen jüdischer Abstammung im Nationalsozialismus. Durch das Tragen des Ansteckers, habe die 63-Jährige die Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie mit dem Holocaust verglichen und diesen damit „in seinem Unrechtsgehalt bagatellisiert“. Gegen einen Strafbefehl hatte die Frau Widerspruch eingelegt, weshalb es zur Verhandlung vor dem Amtsgericht kam.

Anwalt: Button keine politische Äußerung

Verteidiger Sattelmaier führte aus, dass seine Mandantin wegen einerpsychischen Erkrankung seit Mai 2020 durch Attest von der Maskenpflicht befreit sei. „Sie hat daraufhin massive Anfeindungen von Betreibern von Restaurants und Supermärkten, aber auch deren Kundschaft erlitten, die sie immer wieder auf die Maskenpflicht hingewiesen haben“, sagte der Verteidiger. Aufgrund dieser Erfahrungen habe „die Angeklagte entschieden, den Button zu fertigen und zu tragen“, da sie sich einer „verfolgten Minderheit“ zugehörig fühle, so Sattelmaier. Der Anwalt war im September 2020 bei einer „Querdenker“-Kundgebung auf der Deutzer Werft als Redner aufgetreten. Ferner bezeichnete Sattelmaier das Tragen des Buttons als „politische Äußerung“. Seine Mandantin habe aber „mit Sicherheit nichts gleichsetzen oder verharmlosen wollen“. Der Verteidiger zog in Zweifel, dass der Button „geeignet“ sei, „den öffentlichen Frieden zu stören“.

Der Prozess wurde vertagt. Der Polizeibeamte, der den Button entdeckt hatte, soll im nächsten Termin als Zeuge gehört werden.