Besuch in DüsseldorfBundeswehr soll Flug von Harry und Meghan bezahlt haben
Düsseldorf – „Hallo Düsseldorf. Wir, Meghan und ich, freuen uns sehr, hier zu sein.” Bereits mit dem ersten – auf deutsch vorgetragenen – Satz seiner Rede am Dienstag in Düsseldorf hatte Prinz Harry die Gunst der Zuhörerinnen und Zuhörer sicher. Nun, drei Tage später, aber bekommt der viel umjubelte Besuch des royalen Paares einen Beigeschmack.
Für seinen Besuch ließ die Bundeswehr Prinz Harry und Herzogin Meghan Berichten britischen Medien zufolge im Regierungsjet auf Kosten der Steuerzahler einfliegen. Um welche Kosten es sich dabei genau handelt, ist nicht bekannt.
Harry und Meghan reisten als Privatpersonen nach Düsseldorf
Hintergrund des Besuches der in die USA ausgewanderten Royals waren die Invictus Games, eine mehrtägige Veranstaltung für kriegsversehrte Militärangehörige. 2023 findet sie in Düsseldorf statt, Gründer Prinz Harry warb nun vorab für das Projekt.
Prinz Harry und Herzogin Meghan gehen schon seit mehreren Jahren keinen offiziellen Pflichten als Royals mehr nach, dennoch sollen sie für die Reise nach Düsseldorf nicht selbst aufgekommen sein. Harry und Meghan seien auf Einladung und somit auf Kosten des deutschen Staates gereist – indirekt trage also der Steuerzahler die Kosten.
Sprecher des Verteidigungsministeriums bestätigt Übernahme der Reisekosten
Laut „Bild“ habe ein Sprecher des Verteidigungsministeriums die Medienberichte inzwischen bestätigt. „Als Gastgeber haben wir den Erfinder und Schirmherren der Invictus Games, Prinz Harry, mit seiner Gattin mit einer Global 6000 zum Event geflogen“, zitiert das Blatt den Sprecher.
Die Begründung: Da die Invictus Games eine Sportveranstaltung für kriegsversehrte Soldatinnen und Soldaten seien, bestehe ein „unmittelbares Interesse der Bundeswehr. Angaben zu den Kosten machte der Sprecher laut Bericht nicht.
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Nicht von der Stadt seien hingegen die Kosten für die Sicherheit der Paares übernommen worden. Die „Daily Mail“ berichtet, dass die deutschen Behörden die Reise als „Privatereignis“ eingestuft hätten – und somit nicht den Personenschutz übernommen hätten. (pst)