In Euskirchen sind künftig Freiflächen-Photovoltaikanlagen in 300-Meter-Korridoren beidseitig von der Autobahn und von Bahntrassen zulässig.
EnergiepolitikStadtrat verabschiedet Konzept für Solarparks in Euskirchen
Im Rathaus gehen immer wieder Anfragen von Investoren ein, die im Euskirchener Stadtgebiet Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen bauen wollen. Drei Solarparks existieren bereits – am Ortsrand von Wißkirchen, an der Autobahn 1 in der Nähe der Burg Veynau sowie zwischen Wüschheim und Weilerswist-Ottenheim. Die weitere Entwicklung will die Stadt mit einem Konzept steuern, das jetzt der Rat verabschiedet hat. Es soll fortan Investoren zur Orientierung bei ihren Planungen dienen.
Ein Ziel besteht darin zu verhindern, dass Freiflächen-PV-Anlagen zerstreut in der Landschaft errichtet werden. Allerdings hat die Stadt die Planungshoheit für bestimmte Flächen schon gar nicht mehr in der Hand. Denn Anlagen entlang von Autobahnen und zweigleisigen Bahntrassen gelten von Gesetzes wegen als planungsrechtlich privilegiert, und zwar in einem 200-Meter-Korridor auf beiden Seiten.
Bestimmte Flächen sind tabu für die Bebauung mit Freiflächen-PV
Ein Bebauungsplanverfahren ist in solchen Fällen nicht mehr erforderlich, eine Steuerung durch die Kommune deshalb „weitgehend nicht mehr möglich“, wie es Fachbereichsleiter Thorsten Sigglow in der Sachdarstellung formulierte. Abseits der Korridore liege es im Ermessen der Kommune, für Freiflächen-Photovoltaik Bebauungsplanverfahren einzuleiten.
Der Landesentwicklungsplan NRW schließt bestimmte Areale von einer Bebauung mit derartigen Anlagen aus. Dazu gehören Naturschutzgebiete, Gewässer und Biotopverbände. Um wertvolle Flächen für die Landwirtschaft zu bewahren, sind außerdem Solarparks auf Ackerland mit einer Bodenwertzahl über 55 unzulässig.
Ein Solarpark in Euskirchen darf maximal 20 Hektar umfassen
Das städtische Konzept legt nun weitere Kriterien fest. Demnach darf ein einzelner Solarpark maximal 20 Hektar groß sein. Zwischen zwei Anlagen müssen mindestens 300 Meter liegen, und der Abstand zur Wohnbebauung muss mindestens 100 Meter betragen. Darüber hinaus gelte die Maßgabe, so Sigglow, in der „freien Landschaft“ keine baulichen Anlagen zuzulassen.
Die Frage, welche Standorte für Solarparks infrage kommen, hatte die Stadt in einem Gutachten beleuchten lassen. Die Verwaltung schlug nun vor, sich an den ohnehin privilegierten Flächen entlang von Autobahn und Bahntrassen zu orientieren, die Korridore allerdings von 200 auf 300 Meter zu erweitern. Als Alternative sei aber auch eine Ausdehnung auf 500 Meter denkbar.
Die SPD fand im Rat für ihren Vorschlag keine Mehrheit
Die größere Variante schaffe die Voraussetzungen für einen höheren Solarertrag, verringere also die Abhängigkeit von fossiler Stromerzeugung, hieß es in der Abwägung. Für den 300-Meter-Korridor spreche, dass das Landschaftsbild weniger stark beeinträchtigt werde. Zudem würden damit weniger landwirtschaftliche Fläche und weniger Feldvogelhabitate verloren gehen.
Die Ratsmehrheit schloss sich der Verwaltung an und sprach sich für die 300-Meter-Variante aus. Die SPD hatte für 500-Meter-Korridore plädiert, fand dafür aber nicht genug Unterstützung. Die große Lösung würde der Verwaltung mehr Spielraum bei Verhandlungen mit Investoren verschaffen, sagte Fraktionschef Michael Höllmann.
Bündnis 90/Die Grünen und die AfD lehnten das Konzept ab, allerdings aus unterschiedlichen Gründen. Dr. Thomas Keßeler sagte für die Grünen, grundsätzlich sei ein solches Papier zu begrüßen, da es die Rahmenbedingungen für den Bau von Solarparks festlege. Das Gutachten schließe aber ohne Not große Potenzialflächen aus. Deshalb könne seine Fraktion den Beschluss nicht mittragen, sagte Keßeler.
Er erklärte auch: „Erneuerbare Energien sind die günstigste Form, Strom zu erzeugen.“ Josef Burkart (AfD) nannte dies eine Lüge. Er hielt zum wiederholten Mal ein Plädoyer für die Kernkraft. Seine Fraktion lehne Solarparks ab, weil sie die Umwelt kaputtmachten: „Wir wollen nicht, dass Elektroschrott auf wertvollen landwirtschaftlichen Flächen platziert wird.“