Der Angeklagte hatte in einer Chat-Gruppe mit mehr als 300 Mitgliedern unter anderem Bilder mit Adolf Hitler verbreitet.
In Euskirchen vor GerichtMann verschickt Hitler-Bilder und verbreitet rassistische Parole
In Abwesenheit ist ein 31 Jahre alter Mann am Amtsgericht Euskirchen wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro verurteilt worden. Nach Angaben von Gerichtsdirektor Daniel Radke hatte er über einen Messenger-Dienst in einer Chat-Gruppe mit mehr als 300 Mitgliedern unter anderem Bilder verbreitet, die den nationalsozialistischen Diktator Adolf Hitler darstellten.
Gegen den 31-Jährigen war deshalb zunächst ein Strafbefehl erlassen worden. Weil er dagegen über seinen Verteidiger Einspruch erhob, kam es zur Hauptverhandlung. Bei dem Termin fehlte der Angeklagte trotz ordnungsgemäßer Ladung unentschuldigt, wie Richter Felix Marienfeld feststellte. Er verhängte gegen den Mann, der heute in Düren gemeldet ist, eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 40 Euro. Damit bestätigte er den Strafbefehl.
Der Rechtsanwalt war ebenfalls nicht zu dem Prozess erschienen. Er habe sein Mandat in der Zwischenzeit niedergelegt, sagte der Richter. Ermittlungen der Bonner Staatsanwaltschaft hatten ergeben, dass der heute 31-Jährige im Oktober 2020 – damals wohnte er in Euskirchen – in zwei Fällen Hitler-Bilder in eine WhatsApp-Gruppe mit dem Namen „Schwarzer Humor“ eingestellt hatte.
Beim zweiten Mal kamen eine Hakenkreuz-Darstellung und eine rassistische Parole hinzu, die den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllte, wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Alexander Klingberg, auf Anfrage ergänzte.