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SilvesterStrenge Vorschriften für das Feuerwerk

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Der Kölner Dom im Funkenregen.

Fliegen Raketen nicht gen Himmel, können sie erhebliche Schäden anrichten. Zum Beispiel an Häusern mit Fachwerk oder Reetdächern verursachen sie oft Brände, warnt der Verband Privater Bauherren (VPB) in Berlin. Raketen dürfen laut der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz daher nicht in der Nähe solcher Gebäude abgefeuert werden. Auch in der Umgebung von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen sei dies verboten.

Grundsätzlich sollten sich Verbraucher informieren, was in ihrer Stadt und Gemeinde überhaupt in der Silvesternacht erlaubt ist. Denn manche mittelalterliche Kommune hat die Böllerei in den Altstädten mit verwinkelten Gassen und historischen Gebäuden komplett verboten. Erlaubt ist das Böllern in der Regel nur von 18 Uhr am Silvesterabend bis 7 Uhr am Neujahrsmorgen, erläutert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Raketen sollten in Rohren oder Flaschen mit sicherem Stand gezündet werden - und nicht in der Hand. Verbraucher müssen die Windrichtung beachten, und die Raketen dürfen nicht auf Menschen und Tiere gerichtet werden. Kinder sollten nie Raketen ohne Aufsicht zünden. (dpa)