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SilvesterNur legale Böller kaufen

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Beim Kauf von Silvesterböllern sollten Kunden darauf achten, dass sie nur legale Feuerwerkskörper erwerben. Diese sind sicherheitsgeprüft und tragen neben dem CE-Kennzeichen ein Zulassungszeichen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig hin.

Der Verkauf der typischerweise zum Jahreswechsel abgefeuerten Raketen hat am Samstag begonnen. Dieses Feuerwerk ist erst für Käufer ab 18 Jahren zugelassen. Ganzjährig erhältlich sind dagegen Tisch- und Kinderfeuerwerke wie Wunderkerzen oder Knallererbsen. Sie dürfen schon an Menschen ab 12 Jahren verkauft werden.

Der Verband der Pyrotechnischen Industrie (VPI) in Ratingen rät, unbedingt die Gebrauchsanweisung auf den Feuerwerkskörpern oder auf ihrer Verpackung zu beachten. Selbst gebaute oder ungeprüfte Böller sollten Verbraucher nie verwenden. Feuerwerksartikel der Klasse II oder Kategorie 2 - zu erkennen an der Kennzeichnung BAM-PII oder BAM-F2 - sind nur für das Zünden im Freien bestimmt. Tischfeuerwerke brauchen eine feuerfeste Unterlage. (dpa)