Gegen den neu gewählten US-Präsidenten Donald Trump laufen noch vier Verfahren. Ob er verurteilt wird, ist mehr als fraglich.
Strafe trotz Wiederwahl?New Yorker Richter entscheidet über laufendes Verfahren gegen Trump
Nach seiner ersten skandalträchtigen Amtszeit erhob die US-Justiz in vier Strafverfahren Anklage gegen Donald Trump, unter anderem wegen Verschwörung zum Betrug an den Vereinigten Staaten. Doch keine dieser Anklagen wird den wiedergewählten Republikaner noch allzu sehr behelligen: Drei der vier Verfahren werden zu den Akten gelegt oder eingefroren.
Allein im Schweigegeldprozess könnte nach Trumps Verurteilung im Mai noch das Strafmaß verkündet werden - aber selbst dies ist fraglich. Der New Yorker Richter Juan Merchan wird am heutigen Dienstag entscheiden, ob das Verfahren gegen den künftigen Präsidenten um die Schweigegeldzahlung an eine Pornodarstellerin eingestellt wird oder nicht.
Donald Trump: Potenzielle Strafe erst nach Präsidentschaft
Selbst wenn Merchan daran festhalten sollte, das Strafmaß am 26. November zu verkünden, so würde die Strafe - ob gemeinnützige Arbeit, Hausarrest oder gar Haft - ohnehin erst greifen, wenn Trump seine zweite Amtszeit beendet hat (2029) und alle Rechtsmittel ausgeschöpft wurden. Davon abgesehen sind die in diesem Fall erhobenen Vorwürfe - Fälschung von Geschäftsunterlagen - geringfügiger als in den anderen drei Verfahren.
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Nach Informationen mehrerer US-Medien führt der Sonderermittler Jack Smith bereits Gespräche mit dem Justizministerium über eine Einstellung der beiden Verfahren auf Bundesebene. In einem davon ist Trump wegen der Verschwörung zum Betrug an seinem eigenen Land angeklagt; dabei geht es um seine Versuche, durch unbelegte Betrugsvorwürfe seine Wahlniederlage 2020 zu kippen und um seine Rolle bei der Erstürmung des Kapitols durch seine radikalen Anhänger am 6. Januar 2021.
Kann Sonderermittler Smith weiter Trump-Fälle untersuchen?
Im zweiten Verfahren auf Bundesebene ist er angeklagt, als geheim eingestufte Regierungsakten in seinem Privatanwesen Mar-a-Lago in Florida gelagert zu haben. Das Justizministerium verweist nun gegenüber Smith auf die lange eingeübte Praxis, die es verbiete, einen amtierenden US-Präsidenten strafrechtlich zu verfolgen.
Trump hat bereits angekündigt, er werde Smith „binnen zwei Sekunden feuern“. Diese Befugnis hat ein US-Präsident nicht - aber er könnte einen Justizminister ernennen und diesen mit der Entlassung des Sonderermittlers beauftragen. Auch kann er das Justizministerium anweisen, die beiden Verfahren auf Bundesebene einzustellen.
Auch in Georgia: Ermittlungen erst nach Amtszeit
Auch in dem Südstaat Georgia ist Trump wegen seiner Versuche angeklagt, seine Wahlniederlage 2020 zu kippen. Trump musste im Gefängnis von Atlanta erscheinen, wo ein berühmt gewordenes Polizeifoto von dem Republikaner entstand - eine demütigende Premiere für einen Ex-Präsidenten. Als Präsident kann er das Verfahren in Georgia nicht einstellen lassen, aber es dürfte für die Dauer seiner Amtszeit erst einmal eingefroren werden.
Justiz als Waffe im politischen Nahkampf
Als New Yorker Immobilienmilliardär führte Trump zahlreiche Prozesse, um mit Hilfe der Justiz seine Geschäftsinteressen durchzusetzen. Als Politiker sieht Trump in den gegen ihn gerichteten Strafverfahren das Machwerk seiner politischen Gegner, denen er vorwirft, das Justizministerium „als Waffe einzusetzen“.
Mit dem Wiedereinzug ins Weiße Haus will sich Trump seinerseits dieser Waffe bedienen. Es wird damit gerechnet, dass er einen hundertprozentig loyalen Justizminister in sein Kabinett beruft, der ihm bei der Durchsetzung seiner Vorhaben nicht im Weg steht.
Trump beklagt angebliche „Verderbtheit der Justiz“
Angekündigt hat Trump unter anderem die Begnadigung seiner wegen der Erstürmung des Kapitols verurteilten Anhänger, die er als „Geiseln“ bezeichnet, und die Einsetzung eines neuen Sonderermittlers, der demokratische Politiker wie seinen Amtsvorgänger Joe Biden vor Gericht bringen soll.
„Wenn ich gewinne, werden die Leute, die betrogen haben, die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen“, drohte Trump im Wahlkampf. Dies schließe „lange Gefängnisstrafen“ ein, „damit diese Verderbtheit der Justiz nicht wieder vorkommt“. (afp)