Köln – Eine junge Frau steht in einem pinken Kleid vor einer blauen Garagentür. In der Hand hält sie Luftballons. 864 Leuten gefällt dieses Instagram-Bild von der deutschen Bloggerin Vreni Frost.
Der Verband Sozialer Wettbewerb, ein Verein der gegen unlauteren Wettbewerb vorgeht, gehört nicht dazu. Er schickt der Bloggerin eine Abmahnung, in der er 178 Euro Abmahnkosten, sowie eine Unterlassungserklärung fordert.
Der Grund: Auf dem beschriebenen Bild, sowie einigen anderen, mache Vreni Frost Werbung, ohne diese zu kennzeichnen. Tatsächlich sind Marken und Online-Shops auf den Bildern verlinkt, die Bloggerin argumentiert jedoch, es handele sich nicht um Werbung, weil sie in diesen Posts nicht von den jeweiligen Firmen bezahlt werde. Alle bezahlten Partnerschaften markiert sie als Werbung, wie es seit einiger Zeit Pflicht ist.
In einem Prozess vor dem Berliner Landgericht klagte Vreni Frost deshalb gegen die Forderung des Verbands Sozialer Wettbewerb – und musste eine Niederlage einstecken. Das Gericht entschied: Markiert die Bloggerin Marken auf ihren Instagram-Bildern, muss sie den Post als Werbung kennzeichnen.
Aber was bedeutet das für normale Instagram-Nutzer? Muss jetzt jeder seine Beiträge als Werbung kennzeichnen, wenn er eine Marke verlinkt? Und wenn nicht, welche Konsequenzen drohen dann?
Derzeit werden vermehrt Instagram-Nutzer abgemahnt
Christian Solmecke, Anwalt für Medienrecht in Köln, kann erstmal Entwarnung geben. Wer Instagram nicht gewerblich nutze, werde eher nichts zu befürchten haben. „Wer wirklich nur eine Präferenz für eine Marke mit seinen mehr oder weniger engen Freunden oder Bekannten teilt, dessen Handlung ist schon nicht geschäftlich und damit nicht wettbewerbsrechtlich relevant“, so Solmecke.
Sobald der Account aber gewerblich genutzt wird, sei Vorsicht geboten. Die aktuelle Rechtslage in diesem Fall sei noch unsicher und vor allem der Verband Sozialer Wettbewerb mahne derzeit vermehrt Instagram-Nutzer ab.
Denn auch ein Blogger mit wenigen Followern könne geschäftlich tätig sein und dann abgemahnt werden, erklärt Solmecke. „Allerdings kommt man natürlich eher ins Visier der Abmahner, wenn man eine hohe Reichweite hat. Und letztlich kann die Zahl der Follower schon ein Indiz für die Gewerblichkeit des Accounts sein“.