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Nicht kundenfreundlichWer bei O2 kündigt, verliert sofort Treue-Rabatte

Lesezeit 3 Minuten
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Mobilfunkanbieter O2 belohnt treue Kunden mit Treue-Rabatten – streicht diese aber, sobald der Vertrag gekündigt wird.

Köln – O2-Kunden sind Ärger gewohnt, doch jetzt hat sich der Mobilfunkanbieter eine neue Masche einfallen lassen, die sie verprellen dürfte. Betroffen sind Kunden, die vor kurzem ihren Vertrag bei O2 verlängert haben und dafür von einem Treue-Bonus profitieren.

Wie jetzt bekannt wurde, hat O2 hierbei eine fiese Vertragsklausel eingebaut: Der Treue-Bonus wird den Kunden nämlich nur so lange gewährt, bis sie die Kündigung einreichen – selbst wenn der Vertrag noch bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit weiterläuft. Wörtlich heißt es in den betroffenen Verträgen: „Dieser Rabatt entfällt, sobald uns eine Kündigung Ihres Vertrages zugeht, spätestens aber nach 24 Monaten.“

Treue O2-Kunden erleben böse Überraschung: Rabatt entfällt nach Kündigung

Inzwischen sind lange Erstlaufzeiten von 24 Monaten bei Mobilfunkverträgen üblich, Verlängerungen bedeuten meist weitere 12 Monate bis zum nächstmöglichen Vertragsende. Viele kündigen deshalb schon weit im Voraus – ganz einfach aus Angst, es sonst zu vergessen und in eine ungewollte Vertragsverlängerung zu geraten.

Wer aber derzeit einen Treue-Rabatt gewährt bekommt, erlebt eine böse Überraschung, wenn er frühzeitig kündigen will: Der Rabatt entfällt und der Tarif wird augenblicklich teurer.

Das vermutete Kalkül von O2 hinter der Vertragsklausel: Die Kunden kündigen möglichst spät, um länger etwas von ihrem Treue-Rabatt zu haben. Am meisten können sie rausholen, wenn sie tatsächlich erst kurz vor Fristablauf kündigen. Doch bei den langen Laufzeiten haben sie das dann doch schnell vergessen und rutschen in eine automatische Vertragsverlängerung.

Telefónica verteidigt Vorgehen von O2

Telefónica Deutschland verteidigt das Vorgehen seiner Kernmarke O2. Betroffen seien nur Bestandskunden, die im Zuge einer Vertragsverlängerung ab Dezember 2017 von einem Treue-Rabatt profitieren. Im Falle einer Kündigung verlieren sie diesen Rabatt, erklärt ein Sprecher. „Alle anderen Rabatte bleiben bis zum Ende der Vertragslaufzeit bestehen – auch nach einer Kündigung.“

So skurril und kundenfeindlich dieses Vorgehen auch sein möge, so sei es dennoch zulässig, erklärt Medienanwalt Christian Solmecke gegenüber stern.de. „Wenn der Kunde bei Vertragsverlängerung rechtlich einwandfrei darauf hingewiesen wurde, so ist diese Regelung rechtlich gültig."

Verbraucherschützer kritisieren mangelnde Transparenz

Auch Verbraucherschützer hinterfragen vor allem die Transparenz bei diesem Vorgehen. „Eine Klausel mit diesem Inhalt dürfte viele Kunden überraschen“, erklärt Jana Brockfeld, Juristin des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). „Diese speziellen Bedingungen müssen dem Kunden daher bei einem Vertragsabschluss beziehungsweise einer Vertragsverlängerung klar verständlich gemacht werden.“

Telefónica hält die Kommunikation für ausreichend. „Der Kunde wird darüber auf verschiedenen Wegen informiert: im Gespräch über die Vertragsverlängerung, in seiner Tarifbestätigungs-Mail und im Falle einer Kündigung im Kündigungsbestätigungsschreiben.“ Das sehen die Betroffenen allerdings anders: So berichten einige Kunden, gar nicht über den Umstand informiert worden zu sein.