Ping-AnrufeWarum Sie eine unbekannte Nummer lieber nicht zurückrufen sollten
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Köln – Das Telefon klingelt nur kurz. So schnell ranzugehen - das schafft kaum jemand. Auf dem Display erscheint ein Anruf in Abwesenheit. Viele rufen jetzt instinktiv zurück. Und tappen so in die Kostenfalle. Dahinter steckt die Masche der Ping-Anrufe.
Verbraucher bemerken die Abzocke oft gar nicht
Betrüger wollen mit diesen Lockanrufen einen Rückruf provozieren - und auf diese Weise Geld machen. Das Ganze funktioniert sowohl über das Smartphone als auch über Festnetz-Anschlüsse. Das Problem: Viele Verbraucher merken gar nicht, dass sie abgezockt werden.
Wer zurückruft, hört am anderen Ende der Leitung manchmal nichts, legt auf und denkt sich nichts weiter dabei. In anderen Fällen gibt es Bandansagen, etwa zu angeblichen Paketlieferungen. Das Ziel: Den Nutzer möglichst lange in der Leitung halten. Das böse Erwachen folgt bei Vertragskunden dann auf der Telefonrechnung. Prepaid-Nutzer bemerken die Abzocke unter Umständen gar nicht.
Doch Verbraucher können vorbeugen – vor allem, indem sie sich die Nummer des Anrufers genau ansehen. Ping-Anrufe haben fast immer eine Vorwahl aus dem Ausland, erkennbar an einem „+“ oder den Ziffern „00“ zu Beginn der Nummer.
Dazu rät auch Rechtsanwalt Christian Solmecke. Denn bei der Masche handele es sich um einen vollendeten Betrug. „Betroffene sind aber nicht verpflichtet, einen solchen Betrug bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft zu melden.“ Möglich sei dies natürlich immer.
Eine effektive Strafverfolgung ist allerdings eher selten möglich. Zwar sind bereits Täter gefasst und belangt worden. In den meisten Fällen kommen die Betrüger aber nicht aus Deutschland oder der EU, sondern aus dem außereuropäischen Ausland – das macht die Sache schwieriger für die Ermittler.
„Die Betrüger arbeiten häufig mit einem ausländischen Telekommunikationsanbieter zusammen, wobei sich die Vernetzungen im Einzelnen meist schwer nachweisen lassen“, erklärt Solmecke.
Betroffene können Rechnung widersprechen
Interessanter für den Verbraucher: Ist die Nummer des Ping-Anrufs bereits bei der Bundesnetzagentur gemeldet, gibt es in vielen Fällen ein sogenanntes Verbot der Rechnungslegung. Der Mobilfunkanbieter darf den Kunden für den Anruf dann nichts mehr berechnen.
In so einem Fall sollten Betroffene sich beim eigenen Anbieter melden, der Rechnung schriftlich widersprechen und lediglich einen entsprechend gekürzten Betrag überweisen - oder bereits gezahltes Geld zurückfordern.
Steht die Nummer noch nicht auf der Liste der Bundesnetzagentur, gibt es keinen rechtlichen Anspruch. Trotzdem empfiehlt Solmecke, um eine Kürzung des Betrages zu bitten. Häufig seien die Anbieter kulant.
Doch wie kommen die Betrüger eigentlich an meine Nummer? In einigen Fällen werden die Nummern von einem Computer generiert, dann ist es tatsächlich Zufall, erklärt Kathrin Körber.
Doch immer wieder kommt es auch vor, dass etwa bei Datenlecks abgeschöpfte Daten in die Hand von Betrügern gelangen. Dagegen hilft vor allem, persönliche Daten wie die Telefonnummer oder die Adresse generell nur sparsam preiszugeben. (dpa/tmn)