In einer neuen Beta-Version des Messenger-Dienstes Whatsapp wurde ein Tracking-Feature entdeckt. Bei einer Beta-Version handelt es sich um eine noch nicht fertiggestellte Version, die sich in der Testphase befindet, jedoch kurz vor der Freischaltung für alle Nutzer steht. Mitgliedern eines Gruppenchats ist es durch die Neuerung möglich, die aktuellen Standorte der anderen Mitglieder in Echtzeit nachzuvollziehen.
Das neue Feature soll es Nutzern ermöglichen, sich beispielsweise in belebten Einkaufsstraßen oder auf weiträumigen Festival-Geländen schneller finden beziehungsweise treffen zu können. Das Feature ist zunächst standardmäßig deaktiviert, kann aber durch die Nutzer wahlweise für ein, zwei oder fünf Minuten sowie auf unbegrenzte Zeit geteilt werden.
Die rechtliche Situation dieser neuen Funktion beurteilt Rechtsanwalt Christian Solmecke:
Dürfen Kinder die neue Funktion selbst freischalten?
Christian Solmecke: Nein, die Funktion ist so weitreichend, dass Jugendliche das Einverständnis ihrer Eltern benötigen, um das Live-Tracking zu aktivieren. Letztlich verzichten die Nutzer damit auf einen Teil ihrer Persönlichkeitsrechte. Das Ausmaß dieses Verzichts können gerade junge Menschen kaum einschätzen.
Muss WhatsApp das Alter der Nutzer überprüfen, bevor die Funktion freigeschaltet wird?
Solmecke: Generell ist Whatsapp ohnehin nur für Menschen ab 16 Jahren nutzbar. Das regeln die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Realität sieht allerdings ganz anders aus. Auch jüngere Menschen nutzen den Dienst. Falls Whatsapp nicht überprüft, wie alt der Nutzer ist, darf die Funktion der Standortermittlung meiner Meinung nach nicht freigeschaltet werden.
Dürfen Eltern ihre Kinder jetzt heimlich orten?
Solmecke: Eltern, gerade Helikopter Eltern, werden von der neuen Funktion vermutlich verzückt sein. Doch auch die Eltern sind nicht berechtigt, eine Ortung ohne Einverständnis ihrer Kinder freizuschalten. Das mag bei sehr jungen Kindern noch möglich sein, ab einer gewissen Altersgrenze (etwa 14 Jahre) dürfen Kinder mitbestimmen, ob sie geortet werden wollen oder nicht.
Darf ich künftig meine Mitarbeiter über diese Funktion orten?
Solmecke: Arbeitsrechtlich ist das Orten der Mitarbeiter nur erlaubt, wenn diese damit ausdrücklich einverstanden sind und es einen nachvollziehbaren Grund für die Ortung gibt. In der Logistikbranche kann es das Bedürfnis geben, den Standort der vorhandenen Fahrzeuge auf diese Weise zu überprüfen. Eine schriftliche Vereinbarung mit den Mitarbeitern kann dann zu einer legalen Ortung führen.
Ist die neue Funktion per se illegal?
Solmecke: Glücklicherweise hat Whatsapp – anders als bei früheren Funktion – die Tracking-Funktion zunächst einmal ausgeschaltet. Das bedeutet, dass sie von den Nutzern aktiv eingeschaltet werden muss, damit die Ortung funktioniert. Ohne eine entsprechende Aktivierung passiert hier also nichts.
Was macht WhatsApp mit den Daten?
Solmecke: Wie auch bei weiteren Funktionen des Dienstes bleibt die Frage, inwiefern Whatsapp die Daten über den Standort speichert. Hierzu gibt es bislang noch keinerlei Informationen. Ohne ein ausdrückliches Einverständnis und einen deutlichen Hinweis zur Speicherung, dürfte das Mitzeichnen des Standorts allerdings illegal sein.
Darf ich jetzt Bewegungsprofile von meinen Freunden erstellen?
Solmecke: Nur, weil mir meine Freunde die Ortung gestatten, heißt das nicht, dass damit auch die Erlaubnis zur Erstellung von Bewegungsprofilen erteilt wird. Wer seine Freunde täglich beobachtet und entsprechende Aufzeichnungen erstellt, verhält sich unrechtmäßig. Das Anschalten der Tracking-Funktion bedeutet nicht, dass gleichzeitig auch das Anlegen von Bewegungsprofilen gestattet wäre.
(red)
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