Köln – Ein Kettenbrief der bereits im Sommer 2018 durch Facebook spukte, ist jetzt zurück. Zwar wurde ein bisschen an der Formulierung gedreht, die Aussagen sind aber noch immer frei erfunden und kein Anlass zur Sorge. Das betätigt jetzt die Internetseite mimikama.at, die über Falschmeldungen im Internet aufklärt.
In dem Kettenbrief wird davon gesprochen, dass Facebook seine Datenschutzerklärung geändert habe und ab „morgen“ die Profilinformationen und Fotos aller Nutzer öffentlich machen würde – es sei denn man kopiert den Text und postet ihn ebenfalls in der eigenen Facebook-Timeline.
„Ein Anwalt hat uns empfohlen...“ soll dem Text mehr Glaubwürdigkeit verleihen
Hier der komplette Text:
Wer sich einen Moment Zeit nimmt und den Text genau durchliest, wird recht schnell merken, dass es sich hier um einen Kettenbrief handelt. Ein erstes Anzeichen dafür, dass es sich um keine ernstzunehmende Warnung handelt, ist der sprachlich und grammatikalisch fehlerhafte Text.
Darüber hinaus sind auch die Informationen darin fragwürdig. Das fängt mit dem Anwalt an, der zum Veröffentlichen des Textes geraten haben soll. Weder wird ein Name, noch eine Kanzlei genannt. Geschweige denn ein Zitat in dem sich der Anwalt zur angeblichen Situation tatsächlich äußert. Die Erwähnung eines Anwalts soll den Kettenbrief lediglich glaubwürdiger machen, damit ihn mehr Nutzer verbreiten.
Zeitdruck soll Nutzer zum Verbreiten bewegen
So verhält es sich auch mit der Terminangabe „morgen“. Dass der Kettenbrief in einer ähnlichen Form bereits 2016 in dem sozialen Medium geteilt wurde, ist eigentlich schon der beste Hinweis darauf, dass es sich um eine frei erfundene Geschichte handelt. Denn dass ab „morgen“ alle privaten Informationen von Facebook veröffentlicht werden sollen, stand auch damals schon im Text. Trotzdem ist es zu einer solchen massenhaften Veröffentlichung von privaten Informationen bisher nicht gekommen. Der augenscheinliche Zeitdruck ist ein weiterer Weg mehr Menschen zum Teilen des Briefes zu bewegen.
Im zweiten Teil des Textes wird auf das Rom-Statut und das Gesetz UCC 1-308-1 308-103 verwiesen. Schon 2016 klärte der Kölner Anwalt Christian Solmecke auf, das beides nichts mit dem erwähnten Gesetz zur Privatsphäre zu tun hat. Das Rom-Statut ist die vertragliche Grundlage des Internationalen Strafgerichtshof, bei dem Gesetz handelt es sich um ein amerikanisches Handelsgesetz.
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Fernsehsender „Channel 13 News“ gibt es gar nicht
Beides wurde anscheinend zufällig ausgewählt und soll, wie der angebliche Anwalt, die Behauptungen des Textes untermauern. Eine Google-Suche ergibt außerdem, dass es den Fernsehsender „Channel 13 News“, der über die angebliche Datenschutzänderung von Facebook berichtet haben soll, nicht gibt.
Seinen Ursprung hat der Kettenbrief allem Anschein nach in den USA, was sowohl die teils holprige Sprache, den erfunden Fernsehsender, als auch die Erwähnung des amerikanischen Gesetzes erklären würde. Und auch Facebook selbst reagierte bereits 2016 auf den Kettenbrief und stellte klar, dass es sich um eine Fälschung handele.
Da der Brief keinen Link enthält und es auch sonst keine Anhaltspunkte dafür gibt, kann aber zumindest davon ausgegangen werden, dass über diesen Kettenbrief kein Virus oder ähnliches verbreitet werden soll. Es scheint sich bloß um einen Streich zu handeln. Trotzdem sollten Facebook-Nutzer nicht weiter verunsichert werden. Verbreiten Sie den Text deshalb nicht und klären Sie Ihre Facebook-Freunde auf, die es tun.