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Newsblog zur BundestagswahlBriefwahl wohl ab Anfang Februar – weniger Zeit als üblich

Lesezeit 3 Minuten
Eine Person wirft einen roten Wahlbrief in einen gelben Postkasten.

Der Wahlbrief mit dem ausgefüllten Stimmzettel muss spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr am Ziel sein.

Deutschland wählt am 23. Februar einen neuen Bundestag. Wir informieren Sie in unserem Newsblog über die aktuellsten Entwicklungen.

Wenige Wochen vor der Bundestagswahl haben die Parteien die heiße Wahlkampfphase eröffnet. Die SPD kürte Bundeskanzler Olaf Scholz bei einem Parteitag in Berlin mit nur fünf Gegenstimmen offiziell zum Spitzenkandidaten, die AfD tat Gleiches einstimmig mit ihrer Vorsitzenden Alice Weidel in Riesa. Die CDU legte bei einer Vorstandsklausur ihre Kernthemen im Wahlkampf fest. Auch das BSW startete mit einem Bundesparteitag in den Wahlkampf. Gewählt wird am 23. Februar. Wir informieren Sie in unserem Newsblog zur Bundestagswahl 2025 über alle Entwicklungen rund um die Wahl.

13. Januar

+++ Anfang Februar beginnt heiße Phase für Briefwahl +++

Wahlberechtigte in Nordrhein-Westfalen können ab Anfang Februar mit den Wahlbenachrichtigungen für die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar rechnen. Wer per Brief wählen möchte, hat bei dieser Wahl deutlich weniger Zeit dafür als üblich: Bevor die Wahlbenachrichtigungen mit den Briefwahlanträgen verschickt werden können, finden am 30. Januar noch die Beschwerdesitzungen der Wahlausschüsse für die Zulassung zur Bundestagswahl statt.

Erst danach könnten die Stimmzettel gedruckt werden, teilte Landeswahlleiterin Monika Wißmann auf Anfrage mit. Wenn die Stimmzettel feststehen, können auch die Wahlbenachrichtigungen verschickt werden. „Das wird Anfang Februar der Fall sein“, hieß es. Einen konkreten Stichtag gebe es dafür nicht.

Der Wahlbrief mit dem ausgefüllten Stimmzettel muss spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr am Ziel sein. (Symbolbild)

Der Wahlbrief mit dem ausgefüllten Stimmzettel muss spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr am Ziel sein. (Symbolbild)

Damit wird die Zeit auch für die Briefwahl knapp. Zwar können Briefwahlanträge jederzeit beim zuständigen Wahlamt gestellt werden. Die Landeswahlleiterin empfahl aber, zunächst den Erhalt der Wahlbenachrichtigung abzuwarten, da auf deren Rückseite der Antrag auf Briefwahl abgedruckt ist.

+++ Verfassungsschützer: AfD hat Scheu abgelegt +++

Die AfD hat nach Einschätzung des Thüringer Verfassungsschutzpräsidenten Stephan Kramer auf ihrem Parteitag am Wochenende in Riesa einen weiteren Schritt in Richtung Radikalisierung gemacht. „Die Partei hat jetzt auf dem Bundesparteitag gezeigt, dass jede Scheu gefallen ist, sich noch hinter irgendwelchen Worten zu verstecken“, sagte Kramer im Deutschlandfunk. „Sondern man zeigt ganz deutlich seinen völkischen Nationalismus und auch seine Verfassungsfeindlichkeit, die wir in den Verfassungsschutzämtern ja herausgearbeitet haben.“

Als Beispiel führte Kramer den Wahlwerbespruch „Alice für Deutschland“ für die AfD-Kanzlerkandidatin Alice Weidel an. Dieser spiele mit der Losung „Alles für Deutschland“ der Sturmabteilung (SA) der NSDAP. „Insofern wird noch mal klar, wohin die Partei eigentlich will. Es wird offen gezeigt“, sagte Kramer. Lesen Sie hier mehr zum AfD-Parteitag.

+++ Wüst gibt im Wahlkampf Vollgas für Merz +++

Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident, Hendrik Wüst (CDU), absolviert in halb Deutschland mehr als 30 Auftritte, er war für viele mehr angefragt. Aus der CDU heißt es, Wüst zähle – neben Friedrich Merz und Generalsekretär Carsten Linnemann – zu den „gefragtesten Rednern der Partei“.

+++ Bundeswahlausschuss entscheidet über Zulassung von Parteien zur Bundestagswahl +++

Der Bundeswahlausschuss entscheidet in einer zweitägigen öffentlichen Sitzung ab Montag (09.30 Uhr) über die Zulassung von Parteien zur Bundestagswahl im Februar. Die Sitzung im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus des Bundestags soll am Dienstag fortgesetzt werden. 56 Parteien und politische Vereinigungen hatten fristgerecht bei der Bundeswahlleiterin beantragt, bei der Neuwahl des Bundestags am 23. Februar antreten zu dürfen.

Ihre Teilnahme beantragen müssen aber nur diejenigen Parteien und politische Vereinigungen, die nicht schon in Bundestag oder einem Landtag mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind. Nun entscheidet der Bundeswahlausschuss in den diesen Fällen, ob die Voraussetzungen zur Teilnahme erfüllt sind. Dem Bundeswahlausschuss gehören neben Bundeswahlleiterin Ruth Brand acht Beisitzerinnen und Beisitzer sowie zwei Richterinnen oder Richter des Bundesverwaltungsgerichts an.