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UrlaubWelche Versicherungen gehören ins Reisegepäck?

Lesezeit 4 Minuten

Vor allem, wen es im Urlaub nach Neuseeland oder andere ferne Ziele zieht, sollte sich um ausreichenden Versicherungsschutz kümmern.

Die anstehende Urlaubszeit ist auch die Zeit, den Versicherungsschutz zu überprüfen. Eine Auslandsreise-Krankenversicherung ist für Verbraucherschützer ein Muss.

Eine Erkrankung im Urlaub mit eventuell nötigem Transport in die Heimat kann ebenso ins Geld gehen wie ein Unfall mit dem eigenen Auto oder einem Mietwagen. Die Verbraucherzentralen haben zusammengestellt, welche Policen ins Reisegepäck gehören.

„Sie sollten unbedingt eine Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen“, raten die Verbraucherschützer. Die sei für gesetzlich Versicherte noch wichtiger als für Privatversicherte. Gesetzlich Versicherte können mit ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) während eines vorübergehenden Aufenthalt Leistungen in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz in Anspruch nehmen, so der zuständige GKV-Spitzenverband. Außerdem könnten sie Notfallleistungen mit der EHIC auch bei einem vorübergehenden Aufenthalt in Kroatien und Mazedonien erhalten.

Krankenkassen zahlen keinen Rücktransport nach Deutschland

Die Leistungen können von denen in Deutschland abweichen. Und gesetzlich Versicherte können nur jene Leistungen im Ausland zu Lasten der GKV erhalten, die dem GKV-Leistungskatalog entsprechen. Zusätzliche Leistungen müssten selbst getragen werden. Auch könne es sein, dass Ärzte vor Ort eine Barzahlung verlangen, weil sie nicht über das Verfahren informiert sind, heißt es bei den Ersatzkassen. Leistungen in den USA oder auch in durchaus beliebten Urlaubsregionen in Nordafrika sind nicht eingeschlossen. Und die Kosten eines Rücktransports bei Erkrankung im Ausland übernehmen die Kassen aufgrund gesetzlicher Regelung nicht.

Auch der GKV-Spitzenverband empfiehlt eine Auslandsreisekrankenversicherung. Das macht auch der Spitzenverband der privaten Krankenversichern (PKV). „Viele dieser Tarife bieten Versicherungselemente, die über den Schutz der üblichen Vollversicherung hinausgehen – zum Beispiel einen medizinisch notwendigen oder sinnvollen Rücktransport in die Heimat“, heißt es in einer Stellungnahme. Eine Zusatzversicherung könne zudem den Anspruch auf eine mögliche Beitragsrückerstattung der Vollversicherung erhalten, wenn die Kosten der medizinischen Behandlung im Urlaub bei der Auslandsreisekrankenversicherung eingereicht werden und nicht bei der Vollversicherung.

Auch Privatversicherungen empfehlen Auslandsreise-Krankenversicherung

Generell erstrecke sich bei Privatversicherten der Versicherungsschutz auf die Heilbehandlung innerhalb Europas – unabhängig von der Länge der Reise. Bei Reisen außerhalb Europas gelte ein privater Vollversicherungsschutz in der Regel mindestens einen Monat. Müsse der der Aufenthalte wegen der notwendigen Heilbehandlung über diesen Monat hinaus verlängert werden, bestehe auch länger Versicherungsschutz.

Die Auslandsreise-Krankenversicherung ersetzt weltweit zum einen Kosten wegen Krankheit oder Unfallfolgen für den normalen Arztbesuch sowie für Arznei, Heil- und Hilfsmittel. Bei Zahnbehandlungen zahlt sie die schmerzstillende konservierende Behandlung, Füllungen in einfacher Ausführung, Provisorien und Reparaturen von Zahnersatz. Auch die Kosten für die Behandlung im Krankenhaus sowie die Kosten für die Unterkunft und Verpflegung dort werden getragen. Das gilt auch für eine Begleitperson, wenn Kinder unter 18 Jahren ins Krankenhaus kommen. Und sollte das nötig sein trägt die Auslandskrankenversicherung auch Kosten eines medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Rücktransport - oder besser laut Verbraucherschützer einen „medizinisch sinnvoll und vertretbaren Rücktransport“ - und die Überführung im Todesfall oder die Bestattungskosten im Ausland.

Policen gibt es schon für zehn Euro

Ein Blick in die Geschäftsbedingungen ist nötig, um Leistungseinschränkungen zu erkennen. Auslandskrankenversicherungen übernehmen in der Regel etwa keine Kosten von Krankheiten, bei denen schon vor der Reise klar war, dass sie behandelt werden müssen sowie auf Vorsatz beruhende Krankheiten oder Verletzungen. Auch Kosten für Hilfsmittel wie Brillen oder Hörgeräte sind nicht versichert.

Es gibt Kurzzeitpolicen nur für die Dauer einer Reise oder Jahrespolicen für beliebig viele Reisen im Jahr. Allerdings darf eine Höchstreisedauer pro Reise - oft sechs bis acht Wochen - nicht überschritten werden. Die Jahresprämien betragen für Einzelpersonen – Kinder sind oft bis zu einem gewissen Alter eingeschlossen - zum Teil um die zehn Euro. Teurere Familientarife sind für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner sinnvoll.

Für Familien ist eine Reiserücktrittsversicherung nützlich

Eine Reiserücktrittsversicherung und/oder Reiseabbruchversicherung kann bei teuren Reisen oder beim Urlaub mit Kindern sinnvoll sein, meinen die Verbraucherschützer. Sie ersetzt Kosten im vereinbarten Rahmen. Kann nämlich eine Reise nicht oder erst verspätet angetreten werden, sind Stornokosten, falls die Reise nicht angetreten werden, Umbuchungskosten oder Nachreisekosten. Rücktritts- oder Abruchgründe können etwa Todesfälle in der Familie, schwere Unfallverletzungen oder Erkrankung oder Impfunverträglichkeit sein. Aber auch erhebliche Schäden am Eigentum oder der Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung oder Wiederholungsprüfungen für Schüler und Studenten, die in die versicherte Reisezeit fallen, sind damit abgesichert.

Im Urlaub können zusätzliche Haftungsrisiken bei Hotelzimmern, Ferienwohnungen oder -häusern entstehen. Daher sollte vor dem Urlaub geprüft werden, ob die Haftpflichtversicherung auch am Urlaubsziel gilt.

"Mallorca-Police" verbessert Schutz bei Mietwagen

Auch ist die Deckung bei Kfz-Schäden zu prüfen. Wer mit dem eigenen Auto reist, hat in der Kfz-Haftpflichtversicherung zumindest Deckung in Europa im geographischen Sinn und in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der EU gehören, zum Beispiel die Kanarischen Inseln. Manchmal ist darin auch die sogenannte „Mallorca-Police“ eingeschlossen. Wer im Ausland einen Mietwagen leiht, schließt in der Regel mit dem Mietvertrag zumindest auch eine Kfz-Haftpflichtversicherung ab, besser noch einen Vollkaskoschutz ohne Selbstbeteiligung. Es gilt dann die Deckungssumme des jeweiligen Urlaubslandes, die sehr niedrig sein kann. Die Mallorca-Police hebt das auf das deutsche Niveau.