AboAbonnieren

ÜberblickWas für eine Bargeld-Obergrenze spricht – und was dagegen

Lesezeit 3 Minuten
Eine Person hält Eurobanknoten in ihren Händen (Symbolbild).

Künftig könnte ein Limit bei Bargeld-Zahlungen gelten.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser will eine Obergrenze für Bargeld von maximal 10000 Euro. So soll der Kampf gegen Geldwäsche verschärft werden. Ein Überblick, was bei Bargeldzahlungen schon jetzt gilt.

Ein Luxusauto bar bezahlen, das könnte in Deutschland bald der Vergangenheit angehören. Denn Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will eine Obergrenze für Bargeldzahlungen von maximal 10000 Euro. Was bei Bargeldzahlungen bereits jetzt schon gilt und was dagegen und dafür spricht – ein Überblick.

Gibt es in Deutschland bereits Obergrenzen bei Bargeldzahlungen?

Bislang gibt es in Deutschland kein Limit für Zahlungen mit Bargeld. Wer Beträge über 10000 Euro in bar bezahlen möchte, muss allerdings einen Ausweis vorzeigen. Die Angaben muss der Händler wiederum aufzeichnen und aufbewahren.

Beim anonymen Kauf von Edelmetallen ist die Grenze enger gezogen: Seit dem 1. Januar 2020 dürfen Gold, Silber und andere Edelmetalle bei Barzahlung nur noch bis zu einer Höchstgrenze von 2000 Euro anonym gekauft werden. Bei größeren Summen müssen sich Käufer ausweisen. Eine Bargeldobergrenze gibt es allerdings nicht.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser will nun eine generelle Bargeldobergrenze für alle Geschäfte. „Ein 30000 Euro-Barkauf von Schmuck oder Uhren sollte bald der Vergangenheit angehören“, sagte Faeser bei der Vorstellung ihrer Idee. Eine Beschränkung für Bargeldgeschäfte „verringert die Gefahr, dass Vermögenswerte von Kriminellen verschleiert werden“, sagte sie.

Was sind die Regelungen bei Immobilien?

Bei Immobilien ist die Situation bald eine andere: Ende Oktober hatte sich die Bundesregierung auf ein Bargeld-Verbot beim Kauf von Immobilien geeinigt und ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht, das die Bezahlung von Immobilien mit Bargeld künftig verbieten soll. Bundestag und Bundesrat müssen sich damit allerdings noch befassen.

Was spricht für ein Limit bei Bargeldzahlungen?

Befürworter einer Bargeldobergrenze argumentieren, dass durch ein Limit das Geld aus kriminellen Geschäften nicht mehr so einfach in den regulären Wirtschaftskreislauf eingespeist werden kann. Denn Bargeldzahlungen lassen sich nur schwer nachverfolgen, da sie kaum Spuren hinterlassen. Insofern soll ein Limit vor allem Terroristen und Kriminellen das Leben schwer machen.

Unter anderem Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) begrüßte den Vorstoß der Bundesinnenministerin. „Er ist ein wertvoller Beitrag zur Kriminalitätsbekämpfung“, sagte sie dem „Handelsblatt“. Deutschland sei noch immer „Geldwäsche-Hochburg“. Es sei Aufgabe des Staates, dagegen „entschieden vorzugehen“. Studien zufolge werden jedes Jahr in Deutschland etwa 100 Milliarden Euro „gewaschen“.

Auch die Schwarzarbeit soll so eingedämmt werden, da etwa Handwerkerleistungen im Wert über der Obergrenze dann nicht mal eben am Fiskus vorbei bezahlt werden können. Davon abgesehen wäre im Alltag eine solche Begrenzung kaum zu spüren, da sie nur wenige Geschäfte betreffe.

Was spricht gegen eine Bargeldobergrenze?

Kritiker bezweifeln, dass mithilfe einer Bargeldobergrenze organisierte Kriminalität, Geldwäsche und Steuerhinterziehung signifikant reduziert oder gar beseitigt werden könnte. Zu ihnen zählt auch Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU). „Der Zwang zu digitalem Bezahlen führt nicht automatisch zu weniger Kriminalität – das zeigt sich auch an der Cyberkriminalität, die im Zweifel gänzlich ohne Bargeld auskommt“, so Füracker wörtlich.

Eine gesetzliche Bargeldobergrenze und der Zwang, auf elektronische Zahlungsmittel zurückzugreifen, sehen viele Kritiker auch als einen weiteren Schritt hin zur stärkeren Reglementierung. Datenschützer kritisieren dabei, dass man elektronische Zahlungen grundsätzlich immer zurückverfolgen kann.

Auch wurden schon verfassungsrechtliche Vorbehalte geäußert. Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, sprach einmal von „nicht gerechtfertigten Eingriffen in Freiheitsrechte, nämlich in die Vertragsfreiheit und Privatautonomie“.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) äußerte gar die Sorge, dass mit einer Beschränkung des Bargeldverkehrs alle Nutzer unter Generalverdacht gestellt würden. Andere Kritiker monieren, dass in bestimmten Bereichen Obergrenzen Probleme bereiten würden – etwa beim Kauf von Gebrauchtwagen, wo viele Händler auf höhere Bargeldzahlungen eingerichtet seien.