StromanbieterWas nach der BEV-Insolvenz zu tun ist
Köln – Das Geschäftsmodell der Billigstromanbieter ist ruinös. Manch einer lockt mit hohen Rabatten Kunden, zahlt insgesamt drauf, wenn die Kunden sich nach einem Jahr einen neuen, noch billigeren, Anbieter suchen und gerät wie die BEV in Schieflage. Worauf müssen betroffene Verbraucher jetzt achten und worauf bei der Suche nach günstigen Stromanbietern.
Was bedeutet die Eröffnung des Insolvenzverfahrens?
Gläubiger müssen ihre Forderungen zur so genannten Insolvenztabelle anmelden, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Geld gibt es erst nach Abschluss des Verfahrens, das Jahre dauern kann. Oft erhalten Gläubiger nur einen Bruchteil, die so genannte Quote.
Wie sollen Kunden mit der Schlussrechnung der BEV umgehen?
Zunächst sollte die Rechnung genau geprüft werden, raten die Verbraucherschützer. Sind alle geleisteten Abschlagszahlungen aufgelistet? Wenn nicht, könne der Kunde die Zahlung verweigern. Auch Sofort- und Neukundenboni müssen nach Einschätzung der Verbraucherschützer berücksichtigt werden.
Bei Neukundenboni gilt es aber genau zu schauen, was im Vertrag steht. Wichtig auch: Ist der Zählerstand korrekt angegeben? Den haben sich die Kunden bei Insolvenz der BEV im Idealfall notiert oder den Zähler abfotografiert.
Auf der Hut sollten sie bei Schätzungen sein. „Fragen Sie beim Netzbetreiber nach, warum eine Schätzung nötig war und ob die Werte in der genannten Höhe tatsächlich übermittelt wurden“, raten die Verbraucherschützer.
Auch der Grundpreis muss ordnungsgemäß ermittelt sein, wobei eine taggenaue Abrechnung gefordert ist. BEV hat die Kunden zudem mit Preiserhöhungen überrascht. Wer denen widersprochen hat, sollte darauf achten, dass nicht der erhöhte Preis abgerechnet wird. Falls nicht, sollten Kunden den Insolvenzverwalter auffordern, eine korrekte Abrechnung zu erstellen.
Muss die Rechnung bezahlt werden?
Sind die Forderungen berechtigt, ist die Rechnung auch nach Insolvenzeröffnung zu bezahlen. Forderungen und Guthaben können nach Ansicht der Verbraucherschützer verrechnet werden. Möglicherweise ist aus einer alten Jahresrechnung noch etwas offen oder Kunden haben Strom und Gas von der BEV bezogen und bei einer Lieferung nachzuzahlen, bei der anderen aber ein Guthaben.
Darüber ist der Insolvenzverwalter zu informieren. Erläuterungen zum Verfahren gibt er auf der BEV-Seite. Guthaben zahlt die BEV nicht mehr aus. Es muss bis zum 10. Januar 2020 zur Insolvenztabelle angemeldet werden.
Lohnt der Wechsel des Stromanbieters angesichts möglicher Scherereien?
Wer einem teuren Versorger den Rücken kehrt, kann spürbar Geld sparen. Vergleichsportale rechnen dreiköpfigen Familie Einsparmöglichkeiten von über 100 Euro im Jahr vor. Ein großer Teil davon entfällt oft auf Boni, die es nur in den ersten zwölf Monaten gibt.
Ohne sie schrumpft der Preisvorteil auch auf niedrige zweistellige Beträge zusammen oder verschwindet ganz. Und billig ist nicht unbedingt gut, wie sich nicht nur bei BEV zuletzt gezeigt hat. Bei einer Insolvenz des Versorgers leidet besonders, wer sich auf Vorauszahlungen eingelassen hat.
Das Geld dürften Kunden zumindest nicht komplett wiedersehen. In die Röhre guckt auch, wer Abschlagszahlungen geleistet hat, die höher waren als der tatsächliche Verbrauch. Auf jeden Fall sollten Kunden aus der teuren Grundversorgung in günstigere Laufzeitverträge des gleichen Anbieters wechseln.
Welche Fallstricke im Vertrag gilt es zu vermeiden?
Kunden sollten sich maximal für ein Jahr an einen Versorger binden, raten Verbraucherschützer. Und die Folgelaufzeit sollte nicht länger als einen Monat betragen. Sonst zahlen Kunden möglicherweise auch ein ganzes Jahr lang teuren Strom.
Sind Vergleichsportale zuverlässig?
Die Preisangaben in den Energiepreisportalen haben eine gute Qualität, bestätigen Verbraucherschützer. Sie wollen aber richtig genutzt sein. Die Portale erlauben Voreinstellungen, die die Verbraucher an ihre Bedürfnisse anpassen können. Ist etwa voreingestellt, dass die Tarife Boni berücksichtigen, landen diese Tarife in der Regel oben.
Und gerade bei diesen sehr günstigen Anbietern drohen nach Ablauf der Vertragsdauer oft höhere Preise. Anbieter sind möglicherweise auch nicht so solide aufgestellt wie etablierte Unternehmen.
Insolvenzverfahren in München eröffnet
Neun Monate nach der Pleite des Energieversorgers BEV hat das Amtsgericht München das Insolvenzverfahren eröffnet. Damit sei der Weg für die Gläubiger frei, ihre Forderungen gegenüber der BEV anzumelden, sagte Insolvenzverwalter Bierbach. Er geht von 314 000 Gläubigern aus.
Darunter sind 312 000 Kunden des Versorgers und 2000 Lieferanten, darunter Strom- und Gasnetzbetreiber sowie Vermittlungsportale. Insgesamt erwartet Bierbach Gesamtverbindlichkeiten der BEV in Höhe von gut 207 Millionen Euro. 53,5 Millionen davon sind gegenüber Kunden.
Erst bei der Rechnungsstellung wird klar, ob die BEV einem Kunden Geld schuldet oder der Kunde der BEV. Bisher seien 400 000 Rechnungen von insgesamt wohl 600 000 Endabrechnungen erstellt. Der Insolvenzverwalter rechnet damit, dass etwa ein Drittel der Kunden Nachzahlungen leisten müssen, zwei Drittel würden wohl Forderungen an die BEV haben.