Quadratisch, praktisch, geschütztNur Ritter Sport darf quadratische Schokolade machen

Ritter Sport hat die quadratische Schokoladentafel zu seinem Markenzeichen gemacht.
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Frankfurt – Der Markenschutz für das Quadrat bleibt. Ritter Sport bleibt in Deutschland die einzige Schokolade, die in quadratischer Verpackung angeboten werden darf. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in letzter Instanz entschieden und beendet damit einen zehn Jahre dauernden Streit mit dem „Milka“-Hersteller Mondelez.
Die quadratische Verpackung mit den typischen Seitenlaschen und der Längsnaht zum Knicken auf der Rückseite für seine Schokolade hatte sich die Alfred Ritter GmbH & Co. KG in den 1990er Jahren als Marke schützen lassen. Neben der klassischen 100-Gramm-Tafel bietet das Unternehmen seit Jahren auch die kleinen Minis in quadratischer Verpackung an. Diesen vermeintlichen Wettbewerbsvorteil wollte Milka-Hersteller Mondelez, früher Kraft Foods, löschen lassen. Doch die Richter urteilten, die Löschungsanträge seien nicht begründet: „Das einzige wesentliche Merkmal der als Marken eingetragenen Warenverpackungen sind deren quadratische Grundflächen.“ Das bedeutet also: Die Form ist nicht kaufentscheidend. Der Verbraucher sehe die Verpackung zwar als Hinweis auf die Herkunft der Schokolade und verbinde damit Qualitätserwartungen. Die Form habe aber keinen künstlerischen Wert und führe auch nicht zu Preisunterschieden.
Idee stammt aus dem Jahr 1932
„Für uns als vergleichsweise kleines Familienunternehmen besitzt die quadratische Form unserer Verpackung den gleichen Stellenwert wie für die Gegenseite die individuelle lila Farbe, die ebenfalls markenrechtlich geschützt ist“, sagte Unternehmenssprecher Thomas Seeger der Nachrichtenagentur dpa. Die Idee zu der quadratischen Schokolade hatte 1932 Clara Ritter, die mit ihrem Mann Ritter Sport gründete: „Machen wir doch eine Schokolade, die in jede Sportjackett-Tasche passt, ohne dass sie bricht, und das gleiche Gewicht hat wie die normale Langtafel“, sagte sie damals. Seit den 1960er Jahren stellt das Unternehmen nur noch quadratische Schokolade her. Mondelez und andere Schokoladenhersteller dürfen also auch künftig ihre Schokolade nicht in Quadratform anbieten. Der Wiedererkennungswert der Schokolade mit dem Slogan „Quadratisch. Praktisch. Gut.“ bleibt also für Ritter Sport erhalten.
Streit dauert schon zehn Jahre
Damit geht ein zehn Jahre währender Streit vor den Gerichten zu Ende. Mondelez und Alfred Ritter sind nicht die ersten Süßigkeitenhersteller, die sich vor Gericht um vermeintliche Äußerlichkeiten streiten. Es geht um den Wiedererkennungswert der Waren für die Verbraucher. So hatte etwa Haribo das Recht an der Marke „Goldbär“ für sich beansprucht: der Bonner Süßwarenhersteller, der seit den 1960er Jahren Gummibärchen vertreibt, hatte die Wortmarke schützen lassen, unter der es die Gummibärchen in einer goldenen Verpackung vertreibt, die einen Bären mit einer roten Schleife zeigt. In einer solch goldenen Verpackung verkauft aber auch der Schokoladenhersteller Lindt seine goldenen Schokohohlfiguren in Teddy-Form. Das aber sahen die Richter vor fünf Jahren nicht als Verletzung des Markenschutzes an. „Dass sich Unternehmen immer wieder bis vor die höchsten deutschen Gerichte Auseinandersetzungen über die Reichweite des Markenschutzes liefern, zeigt, welche hohe Bedeutung den Marken zukommt“, meint der Markenverband.
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Das gilt nicht nur für Deutschland: So hatte sich auch Milka-Hersteller Mondelez für die „Toblerone“ schon eine Schokoladenform schützen lassen: die Dreiecksform der Brocken, das Gold der Toblerone Verpackung und das Logo des Matterhorns. In einem Rechtsstreit in Großbritannien einigte sich der amerikanische Lebensmittelriese mit dem Konkurrenten. Marken müssten unverwechselbar sein, glaubt der Markenverband. Deshalb müssten sie in all ihren Ausprägungen geschützt sein vor Nachahmung, sogenannten lookalikes, und Verfälschung, sei es in Form, Farbe oder Ton bis hin zu Geschmack, Gefühl und selbst Geruch.