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Nach Widerstand aus DeutschlandProvision bei Finanzberatung soll erlaubt bleiben

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Geldscheine

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Der Widerstand war heftig, kam vor allem aus Deutschland – und zeigte Wirkung.

Die EU-Kommission rückt von ihrem Plan ab, für die Finanzberatungsbranche ein Provisionsverbot vorzuschlagen. Das geht aus dem Entwurf der lang erwarteten Kleinanlegerstrategie hervor. Deren abschließender Text soll heute veröffentlicht werden.

„Angesichts der potenziell disruptiven Auswirkungen, die die Einführung eines vollständigen Verbots von Verkaufsanreizen zum jetzigen Zeitpunkt mit sich bringen würde“, so heißt es in dem 100-seitigen Papier, sei es angebracht, „stufenweise vorzugehen und zunächst die Anforderungen an die Zahlung und Entgegennahme von Provisionen zu verschärfen, um potenzielle Interessenkonflikte zu beseitigen und einen besseren Schutz der Kleinanleger zu gewährleisten“.

In einer zweiten Phase soll die Wirksamkeit des Rahmens überprüft und gegebenenfalls alternative Maßnahmen, einschließlich eines möglichen Verbots von solchen Anreizen, vorgeschlagen werden. Das heißt, die Kommission will Provisionen nur für reine Ausführungsgeschäfte verbieten und zudem einen neuen Test einführen, mit dem sichergestellt wird, dass der Berater tatsächlich im Interesse der Kunden agiert.

Der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber sprach von einem „ausgewogenen Vorschlag“. Ziel müsse sein, dass alle Kunden hin zu kosteneffizienten und passenden Produkten beraten werden. „Ein Komplettverbot hätte nur dazu geführt, dass viele Kunden von der Finanzberatung ausgeschlossen worden wären“, so der Finanzexperte. Er begrüßte es, „dass die Kommission mit dem Skalpell statt mit dem Vorschlaghammer agiert“.

Den Dschungel in der Gesamtheit lichten

Damit will die Brüsseler Behörde die komplizierte Regelung reformieren und für mehr Klarheit bei den Verbraucherschutzbestimmungen in der europäischen Finanzmarktregulierung sorgen. So verweisen Kritiker regelmäßig auf die Ungereimtheiten, etwa auf Kundeninformationsblätter, deren oft seitenlange kleingedruckte Informationen die Verbraucher verwirren, wie auch auf die existierenden Informationslücken. „Der Kunde muss sich durch Berge von Papier wühlen, um die relevanten Informationen zu finden“, monierte Ferber. Es sei vernünftig, „dass sich die Kommission das Regelwerk in seiner Gesamtheit vornimmt und versucht, den Dschungel zu lichten“.

Überlagert wurde die Debatte um den Gesetzesvorschlag zur Förderung der Investitionen von Kleinanlegern, so der offizielle Titel, vom Streit darüber, wie der Kauf von Finanzprodukten abgerechnet werden kann und ob dazu auch Provisionen gehören dürfen. So hatten in den vergangenen Monaten Branchenvertreter wie auch Mitglieder der Bundesregierung, darunter Finanzminister Christian Lindner (FDP) kräftig Stimmung gegen die Brüsseler Pläne gemacht. Die Finanzmarktkommissarin Mairead McGuinness galt eigentlich als Verfechterin eines Provisionsverbots. Nun ist die Behörde offenbar eingeknickt, obwohl Verbraucherschützer seit langem fordern, das gängige Geschäftsmodell zu verändern – oder gar abzuschaffen.

So hatte etwa Isabelle Buscke, die das Brüsseler Büro des Verbraucherzentrale Bundesverbands leitet, kürzlich angemahnt, dass Kunden oft denken, sie würden beraten. „Stattdessen aber handelt es sich um ein Verkaufsgespräch.“ Die Frage laute: „Wo werden die Anreize gesetzt für eine Beratung, die dem Verbraucher dient und nicht den Anbietern?“ Als Beispiele führen Befürworter eines Provisionsverbots gerne Großbritannien und die Niederlande an. Dort habe dessen Einführung zu sinkenden Kosten für Verbraucher geführt, hieß es von McGuinness.

In der Bundesrepublik wird mit dem Modell jedoch viel Geld verdient. So wird die Zahl der Berater, die etwa in Banken, Sparkassen oder Versicherungen Finanzprodukte auf Provisionsbasis verkaufen, auf etwa 300.000 geschätzt. Vermittler erhalten häufig eine Vergütung von drei bis fünf Prozent des angelegten Betrages für den Abschluss und von ein bis zwei Prozent pro Jahr für den Bestand. Würde ein Gesetz diese gängige Praxis untersagen, dürfte die Branche lediglich noch ein Honorar für die Beratung verlangen.