Viele privat Krankenversicherte bekommen in diesen Tagen unerfreuliche Post. Es gibt teils drastische Prämienerhöhungen.
Private KrankenversicherungPrämien steigen teils drastisch

Höhere Krankheitskosten lassen die Prämien für die private Krankenversicherung teils deutlich klettern.
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Im kommenden Jahr müssen viele privat Krankenversicherte tiefer in die Tasche greifen. Nach Angaben des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV) werden für rund zwei Drittel der knapp neun Millionen Privatversicherten in Deutschland die Beiträge zum 1. Januar 2025 um durchschnittlich 18 Prozent steigen. Das bedeutet auch, dass es teils deutlichere Beitragserhöhungen in einzelnen Tarifen gibt. Und nicht erfasst in diesen Zahlen sind Versicherte, deren Unternehmen die Beiträge unterjährig anpassen. Das macht etwa die DKV, die Anpassungen zum 1. April vornimmt, so eine Sprecherin.
Das Vergleichsportal Check 24 berichtet etwa, dass beim Marktführer Debeka die Prämien je nach Tarif und Alter zwischen 18 und 25 Prozent steigen, in einzelnen Tarifen sogar um bis zu 40 Prozent. Von der Erhöhung seien sowohl Beamte als auch privat versicherte Angestellte betroffen.
Im Schnitt steigen die Prämien um 12 Prozent
Über alle Versicherten der privaten Krankenversicherung beträgt die durchschnittliche Anpassung laut PKV im Durchschnitt rund 12 Prozent. Unterdurchschnittlich steigen die Preise bei der Axa, der Barmenia und bei der Gothaer. „Über den gesamten Bestand werden bei der Axa Krankenversicherung die Beiträge im Rahmen der Beitragsanpassung in der Krankenversicherung sowie der Pflegezusatzversicherung zum 1. Januar 2025 um durchschnittlich 3,1 Prozent steigen“, so ein Pressesprecher. Bei 74 Prozent der Tarife blieben die Beiträge ohne Anpassung oder würden sinken. Bei der Barmenia steigen die Prämien mit etwa 9,6 Prozent über den Gesamtbestand inklusive der Pflegeversicherung, um etwa 7 Prozent bei der Gothaer, hieß es auf Anfrage.
Als Grund für die Beitragserhöhung nennt der PKV starke Anstiege bei den medizinischen Leistungsausgaben. Größter Kostentreiber sei der Krankenhausbereich. Hier seien die Leistungsausgaben der Privaten Krankenversicherung allein im Jahr 2023 um 13,5 Prozent gestiegen – und dieser Trend setze sich 2024 fort. Starke Anstiege gibt es darüber hinaus auch bei den Arzneimittelausgaben sowie bei den ambulanten Behandlungen.
Treuhänder kontrollieren Erhöhung
Private Krankenversicherungen erhöhen die Beiträge, wenn die Versicherungsleistungen in einem Tarif nachweislich um einen bestimmten Prozentsatz höher liegen als ursprünglich kalkuliert. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Abweichung von 10 Prozent. Es ist aber auch möglich, einen niedrigeren Schwellenwert vertraglich zu vereinbaren. Ob eine entsprechende Abweichung vorliegt, kontrolliert ein unabhängiger Treuhänder. So kann es auch zu scheinbar sprunghaften Erhöhungen kommen.
Während es in der gesetzlichen Krankenversicherung Leistungskürzungen durch „Kostendämpfungsgesetze“ gegeben hat und in Zukunft geben kann, garantiert jeder PKV-Vertrag unbefristet unkürzbare medizinische Leistungen. Entsprechend werden die Tarife kalkuliert, die Leistungen im Alter werden durch Rückstellungen abgesichert. Steigen die Gesundheitskosten, müssen auch die Altersrückstellungen erhöht werden.
Wechsel in günstigere Tarife möglich
Privatversicherte können jederzeit in einen anderen Tarif mit gleichem oder auch niedrigerem Versicherungsschutz ihres Versicherungsunternehmens wechseln – und zwar ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartefristen. Darauf weisen PKV-Unternehmen ihre Versicherten im Falle einer Beitragsanpassung auch hin. Wer auf das Ein-Bett-Zimmer oder Heilpraktiker-Behandlungen verzichten möchte oder die Selbstbeteiligung erhöht, kann eine Beitragssteigerung abmildern. Altersrückstellungen bleiben bei ab 2009 abgeschlossenen Verträgen erhalten. Auch ein Wechsel zu einem anderen Versicherer ist nach Beitragserhöhungen möglich, das aber nur nach erneuter Gesundheitsprüfung. Altersrückstellungen gehen in der Regel zumindest teilweise verloren.
Die Versicherer bieten abhängig vom Eintrittszeitpunkt und weiteren Voraussetzungen auch einen Standardtarif und einen Basistarif an. Leistungen und Beiträge orientieren sich an denen der gesetzlichen Krankenversicherung. Der maximale Beitrag ist auf den Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung von aktuell 843,52 Euro im Monat begrenzt. Für Hilfsbedürftige im Sinne des Sozialrechts halbiert der sich im Basistarif. Außerdem kann dann noch ein Teil oder der gesamte Beitrag vom Sozialhilfeträger übernommen werden.