PostbankOberlandesgericht Köln weist Klagen früherer Aktionäre ab
Köln – Im langjährigen Streit um die Abfindung ehemaliger Postbank-Aktionäre hat die Deutsche Bank vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln gesiegt. Sie muss keinen Nachschlag zahlen auf die 25 Euro je Aktie, die sie im Oktober 2010 für die Übernahme geboten hat. Die Deutsche Bank hatte 2008 von der Post ein Paket von Postbank-Aktien knapp unter 30 Prozent erworben und sich durch Options- und Anleihegeschäfte den Zugriff auf weitere Anteile gesichert.
Die Kläger behaupten, die Deutsche Bank habe schon vor 2010 im Zusammenspiel mit der Post („acting in concert“) auch durch informelle Absprachen faktisch das Sagen bei der Postbank gehabt (Kontrollerwerb). Sie sei daher schon vorher verpflichtet gewesen, ein Übernahmeangebot zu machen, das entsprechend dem damaligen Börsenkurs mindestens doppelt so hoch ausgefallen wäre.
Als Zeugen wurden Führungskräfte der Post gehört
Christoph Wurm, vorsitzender Richter des 13. Zivilsenats sagte bei der Urteilsverkündung dagegen, man habe weder in den vertraglichen Unterlagen noch in der umfassenden Beweisaufnahme Anhaltspunkte für die Behauptung der Kläger gefunden. Daher hat das Gericht in zwei gleichgerichteten Verfahren zugunsten der Deutschen Bank entschieden. Das erste Verfahren (AZ: 13U166/11) geht auf eine Klage der Effecten-Spiegel-AG zurück. Die Klage wurde in erster und zweiter Instanz abgewiesen, vom Bundesgerichtshof (BGH) aber zur näheren Prüfung der Umstände an das OLG zurückverwiesen. Das OLG hat die Klage nun nach weiterer Beweisaufnahme und Zeugenbefragung als unbegründet beurteilt.
Im zweiten Verfahren (AZ: 13U231/17) hat eine Gruppe von Klägern, darunter die DEVK-Versicherung, ebenfalls einen erheblichen Nachschlag auf die 25 Euro verlangt. Der wurde ihr vom Landgericht Köln in erster Instanz auch zugestanden. Der Berufung der Deutschen Bank dagegen hat das OLG nun stattgegeben und das LG-Urteil aufgehoben. Auch in diesem Verfahren ist die Deutsche Bank also auf der Siegerstraße. Sie sieht sich in ihrer Rechtsauffassung bestätigt. Das ist aber wohl noch nicht das letzte Wort. Die Revision zum Bundesgerichtshof ist zugelassen.
Den Streitwert beziffert das Gericht mit fünf Millionen Euro im ersten und 48 Millionen Euro im zweiten Verfahren. Als Zeugen wurden Führungskräfte der Post, der Postbank und der Deutschen Bank gehört, darunter Frank Appel, Chef der Deutschen Post und Melanie Kreis, heute Finanzvorstand, früher für Konzernorganisation verantwortlich. Beide sagten, es habe keine Absprachen über ein abgestimmtes Verhalten mit der Deutschen Bank gegeben. Vom Zeugnisverweigerungsrecht haben Gebrauch gemacht: Auf Seiten der Deutschen Bank: Josef Ackermann, früherer Vorstandschef, Stefan Krause, früherer Finanzvorstand, Rainer Neske, früherer Privatvorstand, und auf Seiten der Postbank: Frank Strauß, früherer Vorstandschef und Marc Oliver Heß, früheres Vorstandmitglied.