80 CentKlage gegen aktuelles Briefporto könnte Erfolg haben
Bonn – Schon wieder Ärger um die Briefpreise der Deutschen Post: Das aktuell geltenden Briefporto von 80 Cent könnte nach Einschätzung der Bundesnetzagentur gerichtlich als rechtswidrig eingestuft werden. Nach einem ähnlichen Urteil über eine frühere Portoerhöhung sprächen „gute Gründe dafür, dass auch die Klage gegen die derzeit geltenden Porti für den Kläger Erfolg haben dürfte“, heißt es in einem Bericht der Bundesnetzagentur an ihren Beirat. Zuerst hatte die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet.
Erst kürzlich hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einer Klage gegen eine im Jahr 2016 vorgenommene Portoerhöhung stattgegeben. Eingereicht worden war sie vom Paket- und Logistik-Branchenverband Biek, in dem Konkurrenten der Deutschen Post wie Hermes oder DPD organisiert sind.
Keine Veränderung der Preise
Bei der Deutschen Post hieß es am Dienstag auf Anfrage, das Urteil entfalte nur eine Wirkung gegenüber der Biek. Während der Branchenverband also unter Umständen Ansprüche gegenüber der Post haben könnte, hat das Urteil keine direkten Auswirkungen auf die Verbraucher. Im aktuellen Verfahren stehe das Urteil noch aus, die ähnliche Faktenlage deute aber auf ein ähnliches Ergebnis hin. Die Entwicklung bleibe abzuwarten. Zurzeit würde es erst einmal keine Veränderung des Briefpreises geben.
Der aktuelle Streit unterscheidet sich damit also von dem Porto-Streit von Anfang des Jahres. Damals hatte der Konzern seine gerade erst zum Jahreswechsel erhöhten Preise für Privatkunden-Pakete wieder zurückgenommen. Hintergrund war ein Verfahren der Bundesnetzagentur: Sie hatte prüfen wollen, ob die Erhöhung von 4,50 auf 4,79 Euro für ein zwei Kilo schweres Päckchen, beziehungsweise 9,49 auf 10,49 für ein Zehn-Kilo-Paket wirklich rechtmäßig gewesen war. Die Deutsche Post kündigte daraufhin an, zu den Preisen von 2019 zurückzukehren, um „eine langwierige rechtliche Auseinandersetzung“ zu vermeiden.
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Aufgrund ihrer marktbeherrschenden Stellung ist die Deutsche Post gesetzlich verpflichtet, Portoerhöhungen von der Bundesnetzagentur genehmigen zu lassen. Diese hatte nach Anordnung der Bundesregierung bei der beklagten Erhöhung erstmalig neue Maßstäbe angelegt: Statt die tatsächlichen Kosten und Gewinne der Post auf dem deutschen Markt zugrunde zu legen, orientierte man sich an Gewinnmargen vergleichbarer Unternehmen in anderen Staaten. Dies sei nicht durch die Verordnungsermäßigung des Postgesetzes gedeckt, argumentierte das Gericht. Für das aktuelle und zuletzt 2018 erhöhte Porto gilt dieselbe Rechtsgrundlage. (dpa, elb)