AboAbonnieren

NRW-RegierungGrundsteuer in NRW wird konkreter – Hebesätze veröffentlicht

Lesezeit 3 Minuten
Ein Grundsteuerbescheid für 2024 wird vor einen Computerbildschirm gehalten, auf dem das Logo der Steuerplattform Elster angezeigt wird.

Ziel von Bund und Ländern bei der Umsetzung der Grundsteuerreform ist die Aufkommensneutralität. (Archivbild)

Die Grundsteuerreform könnte das Wohnen wohl vielerorts verteuern. NRW will das durch eine landeseigene Lösung verhindern.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung treibt ihre Pläne für eine landeseigene Regelung der neuen Grundsteuer voran. Die Finanzverwaltung NRW veröffentlichte am Donnerstag für jede der 396 Kommunen im Land Musterwerte für die sogenannten Hebesätze, die am Ende die Höhe der Grundsteuer bestimmen. Als Berechnungsgrundlage für die Kommunen lieferte die Finanzverwaltung auch differenzierte Hebesätze für Wohn- und Geschäftsimmobilien mit. Mit der vom Land angestrebten Differenzierung soll eine übermäßige Belastung von Eigentümern von Wohnimmobilien vermieden werden.

Nach Berechnungen des Landes würden die nun vorgeschlagenen Hebesätze die Grundsteuereinnahmen für die jeweilige Kommune stabil im Vergleich zum bisherigen Aufkommen halten. „Damit schaffen wir größtmögliche Transparenz für unsere Kommunen sowie für Bürgerinnen und Bürger“, erklärte NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU).

Kommunen entscheiden selbst

Die veröffentlichten Hebesätze sind aber nicht verbindlich, denn die Grundsteuer ist eine kommunale Steuer. Städte und Gemeinden entscheiden selbst über die Höhe der Hebesätze und auch darüber, ob sie weiterhin einen einheitlichen Satz anwenden oder unterschiedliche Werte für Wohn- und Gewerbegrundstücke. Erst danach steht für Immobilienbesitzer auch die tatsächliche Höhe der künftigen Grundsteuer ab 2025 fest.

Ziel von Bund und Ländern bei der Umsetzung der Grundsteuerreform ist die Aufkommensneutralität. Das heißt, das Steueraufkommen in den einzelnen Kommunen soll nach der Reform in etwa so hoch sein wie vor der Reform. Das bedeute aber nicht, dass die Steuer auch für die jeweiligen Grundstücksbesitzer gleich bleibe, wenn eine Kommune den Beispielhebesatz des Landes anwende, so der Finanzminister. Für Menschen oder Unternehmen könnte die Grundsteuer auch steigen oder sinken. „Wir geben den Verantwortlichen vor Ort alle Optionen, um eine faire und zielführende Besteuerung für die Menschen und Unternehmen in ihrer Kommune festzusetzen“, sagte Optendrenk

6,5 Millionen Grundstücke neu bewertet

Ab 1. Januar 2025 müssen Immobilienbesitzer die Grundsteuer nach einer grundlegend neuen Berechnung zahlen. Die Reform geht auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2018 zurück, wonach die bisherige Bemessungsgrundlage in Deutschland verfassungswidrig ist. Bis zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage stark veralteter Daten aus den 1960er Jahren. Bundesweit muss daher der gesamte Grundbesitz durch die Finanzämter neu bewertet und die Steuer neu festgesetzt werden. Allein in NRW müssen rund 6,5 Millionen Grundstücke neu bewertet werden.

NRW hatte wie die meisten anderen Länder auf die Bundesregelung, das sogenannte „Scholz-Modell“ gesetzt und zunächst auf eine eigene Landeslösung verzichtet. In vielen großen Städten zeichnet sich allerdings eine Schieflage ab: Während Gewerbetreibende künftig Steuern sparen, müssten Wohnungs- und Hauseigentümer draufzahlen. Die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen wollen daher vor Inkrafttreten der neuen Grundsteuer noch ein Landesgesetz mit einer sogenannten Öffnungsklausel verabschieden. Diese stellt den Kommunen frei, für Wohn- und Gewerbegrundstücke unterschiedliche Hebesätze anzuwenden, um das Wohnen nicht zu verteuern. Das Gesetz könnte noch vor der Sommerpause in Kraft treten.

Massive Kritik an Landesplänen

Die Kommunen kritisieren die schwarz-grünen Grundsteuerpläne massiv. Sie haben verfassungsrechtliche Bedenken, befürchten Klagen und halten überdies die technische Umsetzung für kaum machbar. Auch die Wirtschaft äußerte sich ablehnend. Unternehmen befürchten Mehrbelastungen, falls die Kommunen angesichts ihrer angespannten Haushaltslage an der neuen Steuerschraube drehen. Die Grundsteuer ist mit einem Milliarden-Aufkommen neben der Gewerbesteuer die wichtigste Einnahmequelle der Kommunen, mit der sie etwa Schulen, Kindergärten, Straßen und Spielplätze finanzieren.

Das Land führt als Argument für differenzierte Hebesätze die regionalen Unterschiede in NRW an. So sind Wohngrundstücke im Raum Köln oder Düsseldorf besonders teuer, während es im Ruhrgebiet Verluste für die Kommunen bei Gewerbegrundstücken geben würde. Vorschläge, an anderen Stellschrauben bei der Grundsteuererhebung zu drehen, sind nach Ansicht der Landesregierung nicht zielführend. Würde man zum Beispiel, wie von einigen Verbänden vorgeschlagen, die sogenannten Messzahlen pauschal verdoppeln, würden die regionalen Verwerfungen nach Berechnungen des Ministeriums noch größer: Etwa 40 Prozent der Kommunen würden ihr bisheriges Aufkommen gar nicht mehr erreichen. (dpa)