RettungspaketEU genehmigt Milliarden-Hilfen des Staates für Lufthansa
Brüssel – Die Wettbewerbshüter der EU-Kommission haben das Lufthansa-Rettungspaket der Bundesregierung genehmigt. Die Freigabe der Rekapitalisierungshilfen in Höhe von sechs Milliarden Euro unterliegt allerdings der Bedingung, dass die größte deutsche Fluggesellschaft Verpflichtungen zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen einhält.
Zu diesen zählt, dass die Lufthansa Start- und Landerechte an den Hauptstandorten Frankfurt und München abgeben muss. Dies soll es der Konkurrenz ermöglichen, eine Basis mit bis zu vier Flugzeugen an den Standorten aufzubauen.
Der Rettungsplan für die Lufthansa sieht vor, dass der staatliche Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) im Zuge einer Kapitalerhöhung Aktien zeichnet, um eine Beteiligung von 20 Prozent am Grundkapital der Fluggesellschaft aufzubauen. Zudem sind stille Einlagen von insgesamt bis zu 5,7 Milliarden Euro sowie ein Kredit in Höhe von bis zu 3 Milliarden Euro geplant. Letzterer unterliegt allerdings nicht den Auflagen und war grundsätzlich bereits im März genehmigt worden.
Lufthansa leidet unter Corona-Pandemie
Notwendig sind die Hilfen für die Lufthansa, weil die Corona-Pandemie mit den folgenden Reisebeschränkungen die Geschäfte des Unternehmens mit Ausnahme der Fracht nahezu zum Erliegen gebracht hat. In dem Konzern mit rund 138.000 Beschäftigten stehen deswegen Zehntausende Arbeitsplätze auf der Kippe.
Der weltweite Personalüberhang wurde zuletzt auf 22.000 Stellen beziffert. Davon entfallen rund 11.000 Stellen auf Deutschland.
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Die Lufthansa-Aktionäre sollen an diesem Donnerstag über die Kapitalbeteiligung des Bundes und damit indirekt auch über das gesamte Rettungspaket von 9 Milliarden entscheiden. Nachdem der größte Lufthansa-Aktionär, der Milliardär und Industrielle Heinz Hermann Thiele, seine Zustimmung angekündigt hat, wird mit grünem Licht gerechnet.
Brüssel fordert Auflagen
Die Brüsseler EU-Kommission hatte die Regeln für Staatshilfen wegen der Corona-Krise zuletzt deutlich gelockert. Sie wacht allerdings weiter darüber, dass Hilfspakete nicht zu unverhältnismäßigen Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt führen. Sieht sie diese Gefahr, kann sie wie im Fall der Lufthansa besondere Auflagen fordern.
Als generelle Auflage gilt zum Beispiel, dass die mit dem Geld der Steuerzahler finanzierte Unterstützung für Unternehmen hinreichend vergütet wird. Zudem dürfen staatlich rekapitalisierte Unternehmen keine Dividenden mehr ausschütten und keine Bonuszahlungen mehr leisten. (dpa)