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Kunde muss Herkunft des Geldes belegenNachweis bei Bareinzahlungen ab 10.000 Euro

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Geldscheine groß

Symbolbild 

Köln – Kunden, die sich mit größeren Beträgen an Bargeld aufmachen, um sie bei ihrer Bank oder Sparkasse einzuzahlen, müssen sich darauf einstellen, dass sie die Herkunft des Geldes eindeutig nachzuweisen haben. Ab Montag (8. August) gilt eine entsprechende Anweisung der Finanzaufsichtsbehörde Bafin.

Danach sind Einzahlungen von 10.000 Euro oder mehr vom Kreditinstitut daraufhin zu überprüfen, ob es sich etwa um Geldwäsche handeln könnte. Der Kunde hat zu belegen, woher das Geld stammt – etwa aus einer Erbschaft, einem Auto- oder Grundstücksverkauf oder einem Lottogewinn. Für Neukunden einer Bank verlangt die Bafin sogar einen Herkunftsnachweis ab 2500 Euro.

In begründeten Fällen könne sich das Institut bei Stammkunden auch mit einer Plausibilitätsprüfung begnügen, heißt es. Eine Bafin-Sprecherin betont, das Kreditgewerbe solle keine Polizeifunktionen übernehmen. Die Behörde sieht ihren Erlass als Auslegungshinweis zum Geldwäschegesetz. Bisher war die Plausibilität der Geldherkunft nach Angaben des Sparkassen- und Giroverbandes bei Einzahlungen ab 15.000 Euro zu überprüfen. Gewerbliche Kunden seien, so der Sparkassenverband, in der Regel von der Neuregelung nicht betroffen.

Die Neuregelung hat nichts zu tun mit der EU-weiten Diskussion darüber, inwieweit Barzahlungen überhaupt noch zulässig sind. Diskutiert wird über eine Obergrenze von 10.000 Euro, die die EU-Kommission vorschlägt. Diese Grenze wird in manchen EU-Ländern durch dortige Vorschriften bereits deutlich unterschritten, etwa in Frankreich, Italien und Griechenland. Den Deutschen wird eine besondere Anhänglichkeit an das Bargeld nachgesagt. Allerdings hat die Anzahl unbarer Zahlungen in der Corona-Krise zugenommen.