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Krankenkassenbeitrag steigtWie Versicherte durch einen Kassenwechsel sparen können

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Zahnarzt

Symbolbild 

Schondorf – Alles wird teurer – auch der Krankenkassenbeitrag. Denn im neuen Jahr soll der Zusatzbeitrag deutlich steigen. Durch einen Kassenwechsel können gesetzlich Versicherte sparen – im Höchstfall bis zu rund 300 Euro im Jahr.

Zusatzbeitrag

Die gesetzlichen Krankenkassen verlangen alle einen allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent vom Bruttoeinkommen. Obendrein fällt ein kassenindividueller Zusatzbeitrag an. Im Durchschnitt liegt er in diesem Jahr bei 1,3 Prozent, ab 2023 soll er auf 1,6 Prozent steigen. Den Zusatzbeitrag teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Wie stark eine Kasse den Beitragssatz anhebt, ist ihr überlassen. Meist wird die Erhöhung zum Jahreswechsel angekündigt, manche Kassen werden auch schon im Herbst reagieren. Es wird große Unterschiede geben, wie jetzt auch schon. So verlangt die hkk als günstigste bundesweit geöffnete Kasse einen Zusatzbeitrag von nur 0,69 Prozent, die Knappschaft und die Viactiv verlangen 1,6 Prozent.

Im kommenden Jahr werden fast alle gesetzlichen Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge erhöhen müssen. Auch die hkk wird voraussichtlich davon betroffen sein, sagte Unternehmenssprecher Holm Ay. Allerdings werde der Zusatzbeitrag „wahrscheinlich auch künftig der günstigste unter den bundesweiten Krankenkassen sein“.

Sparpotenzial

„Ein Kassenwechsel kann eine Kostenersparnis bringen. Je größer die Differenz zwischen den jeweiligen Zusatzbeiträgen der Kassen liegt, desto höher ist das Sparpotenzial“, sagt Daniela Hubloher von der Verbraucherzentrale Hessen. Ein Wechsel von einer Kasse mit einem Zusatzbeitrag von 1,6 Prozent etwa zur hkk, die aktuell 0,69 Prozent verlangt, macht bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 3000 Euro rund 164 Euro Ersparnis im Jahr aus. „Freiwillig versicherte Selbstständige sparen das Doppelte – rund 328 Euro – da sie ihre Beiträge komplett alleine bezahlen“, sagt Hubloher.

Bei hohen Einkommen wirkt sich das Sparpotenzial drastischer aus: Wer 4387,50 Euro und mehr verdient, – es werden nur Einkommen bis zu dieser Grenze berücksichtigt – kann in diesem Beispiel rund 265 Euro im Jahr sparen, Selbstständige sogar rund 530 Euro.

Kassenwechsel

„Unabhängig vom Alter und Gesundheitszustand kann jeder die Krankenkasse wechseln“, sagt die Verbraucherschützerin. Voraussetzung für den Wechsel ist eine zwölfmonatige Mitgliedschaft bei der bisherigen Krankenkasse. Erhöht die Kasse den Zusatzbeitrag, gilt unabhängig davon ein Sonderkündigungsrecht. Eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende ist obligatorisch. „Man stellt einfach einen Antrag bei der neuen Krankenkasse. Diese übernimmt dann die Wechselmodalitäten, inklusive der Kündigung bei der alten Kasse“, sagt Hubloher. Bei Wahltarifen können andere Bindungsfristen gelten.

Genehmigte Behandlungen

Wer jung und gesund ist, kann die Kostenersparnis in den Mittelpunkt der Kassenwahl stellen. Wer häufiger krank ist, sollte bei einem Wechsel hingegen vorsichtiger sein, meint Hubloher. „Manche Kassen genehmigen Behandlungen kulant und unkompliziert, andere Kassen lehnen häufiger ab“, sagt Hubloher. „Wer jetzt guten Service erfährt, sollte erwägen, zu bleiben.“ Vorsicht gilt: „Hat die Behandlung noch nicht begonnen, kann die neue Kasse den Fall nochmals prüfen und durchaus zu einer anderen Entscheidung gelangen“, sagt Hubloher. Hat eine Behandlung bereits begonnen, trägt die neue Kasse die Kosten in der Regel weiter.

Zusatzleistungen

Auch ein Blick auf die Zusatzleistungen lohnt sich bei der Kassenwahl. Hier haben gesetzliche Krankenkassen einen kleinen Spielraum, ihren Versicherten ein Plus an Leistungen anzubieten. Oft betrifft das Zahnbehandlungen, Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, Präventionsmaßnahmen, alternative Heilmethoden, aber auch Kinderwunschbehandlungen. „Hier sollte man genau schauen, wie die Bedingungen sind. Manchmal ist der Zuschuss gar nicht so üppig, wie es erst klingt oder man muss spezielle Ärzte aufsuchen“, sagt Hubloher. Allerdings gibt es auf Zusatzleistungen keinen Verlass, „sie können jederzeit wieder gestrichen werden“, so die Verbraucherschützerin.