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HandwerkskammerPräsident Wollseifer kassiert Niederlage vor Landgericht in Köln

Lesezeit 3 Minuten

Hans Peter Wollseifer ist Präsident der Handwerkskammer zu Köln. Von 2014 bis 2022 stand er auch an der Spitze des Zentralverbands des deutschen Handwerks.

Ein Streit in der Handwerkskammer Köln, der vor fünf Jahren zur Trennung der Kammer von Hauptgeschäftsführer Ortwin Weltrich und seinem Stellvertreter Peter Panzer geführt hatte, beschäftigt weiter die Gerichte.

Hans Peter Wollseifer ist vor dem Landgericht Köln jetzt weitgehend damit gescheitert, Aussagen des Bundesverbands für freie Kammern (BffK) auf dessen Internetseite untersagen zu lassen. „Teurer Amoklauf des Präsidenten“, ist ein Bericht aus dem Juni dort überschrieben. Thematisiert werden die Kosten des Rechtsstreits zwischen Ortwin Weltrich sowie Peter Panzer und deren Managementversicherung.

BffK kritisiert Wollseifer

Die Kammer benenne die Kosten nicht, kritisiert der BffK und beziffert diese unter Berufung auf Fachleute auf 300 000 bis 500 000 Euro. Das kann der Verband nach dem Gerichtsentscheid auch weiter tun. Wollseifer sagte im Gespräch mit der Rundschau, er kenne die Kosten noch nicht genau. An eine derartige Höhe glaube er aber nicht. Auch als einen „Rachefeldzug“ darf der BffK das Vorgehen der Kammer weiter bezeichnen. Mit dieser Ausdrucksweise und auch mit der Bezeichnung „Amoklauf“ sei er nicht einverstanden, so Wollseifer. Er akzeptiere aber, dass das als Meinungsäußerung gedeckt sei.

Klarstellen musste der BffK aber die Höhe der Aufwandsentschädigung für Wollseifer. Jetzt heißt es, sie erreiche inklusiver „diverser Mandate“ – die bekleiden Präsidenten von Kammern üblicherweise zusätzlich – einen sechsstelligen Betrag. Das habe der BffK auch immer so gemeint und auf einen älteren Text verlinkt, in dem die Mandate Wollseifers aufgelistet waren, so Bundesgeschäftsführer Kai Boeddingshaus im Gespräch mit der Rundschau.

Streit um Abrechnungen als Auslöser

Entsprechend werden die Kosten des Verfahrens — die Wollseifer auf einen vierstelligen Betrag schätzt — so aufgeteilt, dass der BffK ein Viertel tragen muss, die Kammer oder Wollseifer selbst drei Viertel. Geprüft werde, ob die Managerversicherung eintrete, so Wollseifer. Ansonsten würde er die Kosten persönlich tragen.

Im Rechtsstreit mit Weltrich und Panzer ging es um interne Abrechnungen rund um die Bildungs- und Beratungs-GmbH, eine Tochtergesellschaft der Kammer für Entwicklungszusammenarbeit. Die Kammer verlangte einen Schadenersatz von 736 000 Euro nebst Zinsen und war damit auch in der Berufung vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln gescheitert. Einen Schaden für die Handwerkskammer vermochten Oberlandesgericht wie zuvor Landgericht nicht zu erkennen. Und auch ein Verschulden der Manager sahen die Gerichte nicht.

Strafanzeige wegen Beleidigung sowie Verleumdung gestellt

Die Kammer hätte versuchen müssen, Schadenersatz zu erhalten, betont Wollseifer. Das hätten auch Gutachten so bestätigt. Es gehe schließlich um Beitragsgelder der Mitgliedsfirmen. Gegen das Urteil ging die Kammer aber nicht juristisch vor. In einem Schreiben an die Vollversammlung kritisierten Wollseifer sowie die Vize-Präsidenten es aber. Die „abweichende Ansicht des OLG“ würdige nicht die sich aus der Handwerksordnung ergebende Rechtslage, heißt es etwa. Auch gibt es Vorwürfe gegen Weltrich. Das führte wohl zu einer Strafanzeige wegen Beleidigung, übler Nachrede sowie Verleumdung. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.